Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

ASV nimmt langsam Fahrt auf

September 2016

ASV: Dieses Kürzel steht für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Dahinter verbirgt sich ein Behandlungsangebot für Patientinnen und Patienten, die an komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen mit besonderem Verlauf (u. a. onkologische und rheumatologische Erkrankungen, HIV/Aids) oder seltenen Erkrankungen (z. B. Tuberkulose und Hämophilie) leiden. Kennzeichnend für die ASV ist, dass sowohl Ärztinnen und Ärzte aus dem niedergelassenen Bereich als auch Krankenhäuser an der Versorgung teilnehmen können. Idealerweise tun sie dies in interdisziplinären Teams, welche auf das Fachwissen und die Expertise in den beiden ansonsten häufig strikt getrennten Sektoren zurückgreifen können.

Seit Einführung der ASV obliegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Aufgabe, diesen völlig neuen Versorgungssektor in einer Richtlinie zu regeln. Die Krankheitsindikationen werden dabei jeweils in einer sogenannten Konkretisierung abgebildet. Aufgrund der teilweise weit auseinanderliegenden Interessenlagen der beteiligten Trägerorganisationen gestalten sich die Beratungen allerdings komplex und langwierig: Eine Folge davon ist, dass trotz des nunmehr fünfjährigen Bestehens lediglich Teams für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tuberkulose existieren. Gleichwohl traten in jüngster Zeit Beschlüsse zu den Konkretisierungen zu gynäkologischen Tumoren, zur pulmonalen Hypertonie und zum Marfan-Syndrom in Kraft.

Verteilung der ASV-Teams auf die Bundesländer

Verteilung der ASV-Teams auf die Bundesländer

Die gesetzgeberische Grundlage für die ASV kann bereits auf eine wechselvolle Geschichte zurückblicken: Mit der gesetzlichen Festlegung sollte ursprünglich allein die ambulante Öffnung der Krankenhäuser vorangetrieben werden. Durch anhaltende Proteste aus dem vertragsärztlichen Bereich erfolgte im Jahr 2012 schließlich die Öffnung auch für die niedergelassenen Ärzte. Der großen Konkurrenz um die Patientenversorgung ist es zudem geschuldet, dass die ASV bereits gesetzgeberischen Anpassungen unterzogen wurde. So wurde jüngst die Beschränkung auf schwere Verlaufsformen für onkologische und rheumatologische Erkrankungen gestrichen, was zu einer Erweiterung der Patientenklientel in den benannten Erkrankungsbildern führt.

Entwicklung der ASV-Teams für zwei Indikationen

Entwicklung der ASV-Teams für zwei Indikationen

Somit ist zukünftig mit einer Zunahme der Zahl der ASV-Teams zu rechnen. Jedes Team muss sich zu diesem Zweck bei der bundesweiten ASV-Servicestelle registrieren, bevor es ASV-Leistungen zulasten der GKV erbringen darf. Mit Stand September 2016 lag dort für 55 Teams diese Registrierung vor, verteilt auf 20 Teams für Tuberkulose und 35 Teams für gastrointestinale Tumoren. Außerdem werden im Rahmen der Budgetbereinigung Quartalspatientenzahlen erhoben. Bis Mitte Juni 2016 wurden bei den Krankenkassen 1.808 Quartalspatientinnen und –patienten abgerechnet, 844 für Tuberkulose und 964 für gastrointestinale Tumoren. Schwerpunkte der ASV-Versorgung lagen dabei in den KV-Bezirken Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Westfalen-Lippe.

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