Positionen der GKV

Reform der Vergütung in der Psychiatrie

Juni 2016

Seit dem Jahr 2013 wenden viele Krankenhäuser eine neue Form der Vergütung an: PEPP (Pauschalierende Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik). Die Entgelte sind leistungsorientiert und sollen die tagesgleichen Pflegesätze ablösen.

Nachdem die Optionsphase mit freiwilliger Anwendung zunächst zwei Jahre umfassen sollte, wurde sie 2014 auf vier Jahre verlängert und vom Gesetzgeber um finanzielle Anreize ergänzt. Gleichzeitig wurde der PEPP-Katalog weiterentwickelt. Gegen das neue Vergütungssystem gibt es heftigen Protest von mehreren Fachverbänden und auch in Teilen der Politik.

Der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, stellte im Februar dieses Jahres gemeinsam mit Gesundheitspolitikern Eckpunkte zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor. Auf dieser Grundlage wurde nun der Referentenentwurf veröffentlicht. Der GKV‑Spitzenverband begrüßt, dass am Grundsatz der Transparenz und Leistungsorientierung festgehalten werden soll. Aus Sicht der Krankenkassen gibt es jedoch auch einige kritische Faktoren.

Entwicklung der Anzahl der Optionshäuser von 2013 bis 2016

Personalausstattung sichern

Für eine gute Patientenversorgung in der Psychiatrie ist eine ausreichende Personalausstattung des ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Bereichs unabdingbar. So muss nach Ansicht der GKV künftig zweifelsfrei sichergestellt werden, dass Krankenhäuser die mit den Krankenkassen vereinbarten und von ihnen finanzierten Stellen auch tatsächlich besetzen und so eine ausreichende Personalausstattung bereitstellen. Maßgeblich sind hier nach wie vor die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung, die ab dem Jahr 2020 von Personalvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses abgelöst werden sollen.

PEPP ab 2017 verbindlich einführen

Ab dem Jahr 2017 wird nun die für alle Krankenhäuser verpflichtende Anwendung des PEPP‑Systems in der Abrechnung vorgesehen. Die Krankenhäuser, die bislang nicht optiert haben, werden also im Laufe des kommenden Jahres umsteigen müssen. Hiergegen regt sich Widerstand, jedoch wäre eine erneute Verschiebung fatal. Erst der vollständige Umstieg wird die Transparenz schaffen, die notwendig ist, um das Vergütungssystem substanziell weiterzuentwickeln. Auch der von der Politik angestrebte Krankenhausvergleich lebt von der vollständigen Anwendung von PEPP als Vergütungsinstrument.

Prozedurenkatalog weiterentwickeln

Wesentlicher Bestandteil der Vergütungssysteme der Krankenhäuser ist der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information. Dieser listet unterschiedliche therapeutische Maßnahmen in der Psychiatrie und Psychosomatik auf. Bisher bildet der Katalog jedoch das tatsächliche therapeutische Geschehen in den Psychiatrien nur unzureichend ab. Der Referentenentwurf vernachlässigt die wichtige Weiterentwicklung des OPS hin zu einer medizinisch gehaltvollen Klassifikation. Selbst basale Therapieschritte, wie die Ein- oder Umstellung auf ein Psychopharmakon, der therapeutische Ansatz (z. B. Verhaltenstherapie) oder auch die Schweregrade der Erkrankung können bislang nicht mittels OPS erfasst werden. Damit fehlt auch ein relevantes Instrument für die Qualitätssicherung.

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