Neustrukturierung der Vertragslandschaft und Heilmittel-Richtlinien
Mit Verlagerung der Vertragshoheit von der regionalen auf die Bundesebene sowie der Einführung umfassend angepasster Heilmittel-Richtlinien im Jahr 2021 wurden viele regulatorische Vorgaben vereinfacht und zusätzlich neue Möglichkeiten für die Heilmittelerbringenden geschaffen, die u. a. zur Flexibilisierung der Therapie beitragen. So können beispielsweise nunmehr auf einer Verordnung für Physiotherapie und Ergotherapie bis zu drei verschiedene vorrangige, also eigenständig verordnungsfähige Heilmittel gleichzeitig verschrieben werden und es wurde in medizinisch-therapeutisch sinnvollen Fällen dasselbe vorrangige Heilmittel als Doppelbehandlung ermöglicht. Daneben wurden fehleranfällige und bürokratische Strukturen wie die Regelfallsystematikund damit verbundene Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen eingehend vereinfacht.
Einheitliche Verträge erleichtern Praxisalltag
Die vormalige regionale Vertragsvielfalt wurde in den Jahren 2021 und 2022 sukzessive durch einen einheitlichen Bundesvertrag je Heilmittelbereich mit bundesweit einheitlichen Preisen ersetzt. Waren durch die Therapierenden in der Vergangenheit also unterschiedlichste Preise und Rahmenbedingungen zu beachten, ist nun alles in einem Vertrag je Heilmittelbereich geregelt. Dies sollte den Heilmittelerbringenden in ihrer täglichen Arbeit mit den Patientinnen und Patienten zugutekommen und führt zu einer spürbaren Erleichterung des Managements einer Heilmittelpraxis.
Zudem eröffnen die Bundesverträge den Therapierenden auch neue Möglichkeiten, wie die Entscheidungsbefugnis, nach Information bzw. Rücksprache mit der oder dem Verordnenden über die Durchführung der Therapie im Einzel- oder Gruppenformat zu entscheiden. Darüber hinaus ergeben sich mit der Option zur telemedizinischen Leistungserbringung per Video zusätzliche Freiräume, über welche die Heilmittelerbringenden in Abstimmung mit den Versicherten entscheiden können, und die sie aktiv nutzen sollten, um ihre therapeutische Expertise bestmöglich in den Versorgungsprozess einzubringen. Im Übrigen können viele Heilmittelberufe bereits heute innerhalb der verordneten Heilmittelleistungen weitestgehend eigenständig über die Ausgestaltung der Therapieinhalte entscheiden und bieten somit ein hohes Maß an Autonomie und Souveränität für die Berufstätigen. (tke)