Heilmittel

Ausbildung in der Physiotherapie - quo vadis?

Februar 2023

Seit knapp 30 Jahren regelt das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) die Ausbildung für Physiotherapeutinnen und –therapeuten sowie für Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant eine Reform der Ausbildungen – insbesondere die Zahlung von Schulgeldern soll endlich der Vergangenheit angehören. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Pläne zur Neuordnung.

Das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) wurde 1994 beschlossen und wurde seither nicht mehr grundlegend reformiert. So finden sich darin noch zahlreiche, aus heutiger Sicht unzeitgemäße Regelungen. Beispielsweise schließt das MPhG eine Schulgeldzahlung nicht explizit aus, wie es z. B. in den Berufsgesetzen der Hebammen oder der Pflegeberufe der Fall ist. Somit müssen Auszubildende in diesen Berufszweigen in einigen Bundesländern für die Dauer ihrer Ausbildung immer noch Schulgeld zahlen und erhalten in der Regel keine Ausbildungsvergütung.

Ausbildungspläne inhaltlich unvollständig

Weiterhin werden im Rahmen der Ausbildung nicht alle notwendigen Kenntnisse vermittelt, die für die Erbringung des gesamten Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Somit gibt es nach derzeitiger Heilmittel-Richtlinie physiotherapeutische Maßnahmen wie z. B. die Manuelle Therapie oder die Krankengymnastik bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems (KG-ZNS), für deren Durchführung eine zusätzliche, zeitaufwändige und kostspielige Weiterbildung erforderlich ist. Diese sogenannten Zertifikatspositionen machen im Versorgungsalltag etwa ein Drittel aller physiotherapeutischen Leistungen aus.

Eine Physiotherapeutin trainiert mit einem älteren Mann und einem Ball

Über eine Modellklausel (§ 9 Abs. 2 MPhG) ist seit 2009 im Gesetz die Möglichkeit vorhanden, die Ausbildung zur Physiotherapeutin bzw. zum Physiotherapeuten auch an einer Hochschule anstelle einer staatlich anerkannten Berufsfachschule zu absolvieren. Diese „Modellstudiengänge“ sind allerdings bis 2024 befristet.

Geplante Reformierung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im März 2020 Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ veröffentlicht, wonach in den Gesundheitsfachberufen - zu denen auch die Berufe in der Physiotherapie zählen -

  • die Schulgeldfreiheit und eine angemessene Ausbildungsvergütung geregelt,
  • die Berufsgesetze und Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen modernisiert,
  • und eine Akademisierung für bestimmte Berufe geprüft werden sollen.

In der Folge wurde im September 2021 für die Vorbereitung eines BMG-Referentenentwurfs über die Berufe in der Physiotherapie ein Konsultationsverfahren unter Einbindung relevanter Verbände und Bundesländer durchgeführt. Unter anderem wurde eine Teil- oder Vollakademisierung der Berufe in der Physiotherapie sowie die Integration von Zertifikatspositionen in die Ausbildung erörtert.

Auf Basis der Rückmeldungen wurde Ende Juli 2022 vom BMG ein Konzeptentwurf über die zukünftige Ausgestaltung der Berufe in der Physiotherapie vorgestellt und dazu erneut eine ergänzende Befragung u. a. bei Berufsverbänden, Schul- und Hochschulverbänden, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, Fachgesellschaften, Patientenorganisationen, Gewerkschaften und Krankenkassen durchgeführt. Der grob skizzierte Konzeptentwurf sieht den Erhalt und eine grundsätzliche Reformierung beider Berufszweige in der Physiotherapie vor. Ferner wurde eine klare Tendenz für eine Teilakademisierung der Physiotherapieberufe herausgearbeitet im Sinne eines „Nebeneinanders“ einer fachschulischen und hochschulischen Ausbildung zu zwei Berufen in der Physiotherapie mit unterschiedlichen, klar abgrenzbaren Kompetenzen.

Schulgeld abschaffen, Teilakademisierung verstetigen

Der GKV-Spitzenverband unterstützt die geplante Abschaffung von Schulgeldzahlungen in der Ausbildung. Gleichzeitig begrüßt er die Intention einer Teilakademisierung des Berufes „Physiotherapeutin und Physiotherapeut“, um die Berufsqualifizierung weiterhin auch ohne Hochschulzugangsberechtigung sicherzustellen. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands ist es elementar, dass sowohl die fachschulisch als auch die hochschulisch Absolvierenden für sämtliche Maßnahmen der Physiotherapie sowie die Zertifikatspositionen qualifiziert werden. Einerseits wird dadurch zusätzlich zeitlicher und finanzieller Aufwand für die Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung vermieden. Andererseits kann somit die Berufsattraktivität gesteigert und eine hohe Versorgungsqualität und –sicherheit gewährleistet werden. (kwi, tke)

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