Heilmittel

Entwicklung der Heilmittelpreise

Dezember 2022

In den vergangenen fünf Jahren sind die Ausgaben für Heilmittelbehandlungen um mehr als 50 Prozent gestiegen – ein Plus von 3,6 Mrd. Euro. Gleichzeitig fordern die Leistungserbringenden erhebliche Vergütungssteigerungen. Demgegenüber steht ein drohendes Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie können die Heilmittelpreise dennoch angepasst werden?

Seit 2017 sind die Heilmittelpreise kräftig gestiegen (vgl. Abbildung). Alleine im Jahr 2021 hat die GKV 10,43 Mrd. Euro für die Heilmittelversorgung zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2022 werden annähernd 11 Mrd. Euro erreicht werden. Grund dafür ist nicht nur die gestiegene Anzahl an Behandlungen, sondern maßgeblich auch die Erhöhung der Preise – gesetzlich begründet durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

Entwicklung der Ausgaben für Heilmittel von 2017 bis 2021

So zeigt beispielsweise der deutliche Ausgabenanstieg von 2020 auf 2021 in Höhe von 1,54 Mrd. Euro, dass die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf eine Verbesserung der Vergütung und auf eine angemessene Berücksichtigung der Personal-, Sach- und Raumkostenentwicklung wirkt.

Gesetzliche Grundlage für Preisentwicklung

Der Gesetzgeber hat 2019 mit dem TSVG festgeschrieben, dass die Vertragspartner bei den Preisvereinbarungen insbesondere die Entwicklung der Personal- und Sachkosten sowie die durchschnittlichen laufenden Kosten für den Betrieb der Heilmittelpraxis berücksichtigen müssen. Bei der Anpassung der Preise erfolgt demnach immer eine retrospektive Betrachtung der Entwicklung dieser Kriterien seit der letzten Vergütungsanpassung.

Schwierige Ausgangslage für die weitere Entwicklung der Preise

Die derzeitige politische Weltlage mit kriegsbedingter Energiekrise und Rekordinflation ist für Leistungserbringende und GKV jedoch eine große Herausforderung: Obwohl die Vergütungen der Leistungserbringenden in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind, fordern die Leistungserbringerverbände in manchen Heilmittelbereichen weiterhin zweistellige Vergütungserhöhungen, um insbesondere Inflation und gestiegene Energiepreise ausgleichen zu können. Diese Forderungen treffen auf eine GKV, die das im kommenden Jahr drohende 17-Mrd.-Defizit nur mithilfe von Beitragserhöhungen ausgleichen kann, was den Verhandlungsspielraum erheblich begrenzt.

Eine Modopödin trainiert mit einem Kind an einer Sprossenwand.

Erwartungshaltung versus gesetzliche Vorgaben

Angesichts immer höherer Inflationsraten (im Oktober 2022 bei 10,4 Prozent) und steigender Energiepreise ist es verständlich, dass die Leistungserbringenden eine entsprechende Anpassung der Heilmittelpreise erwarten. Das TSVG sieht jedoch vor, dass bei der Preisbildung neben der Inflation auch andere Indizes wie der Gewerbemietenindex (ca. -0,8 Prozent) und Veränderung des TVöD (+1,8 Prozent) über das gesamte Jahr betrachtet und in entsprechender Gewichtung herangezogen werden soll. Dementsprechend kann das Ergebnis dieser Preiskalkulation nicht Vergütungssteigerungen im zweistelligen Bereich sein.

Beitragszahlende können gesamtgesellschaftliche Last nicht alleine tragen

Es gab zahlreiche staatliche Maßnahmen, um den Auswirkungen der Pandemie sowie der gestiegenen Energie- und Kraftstoffpreise entgegenzuwirken, welche auch die Leistungserbringenden in Anspruch nehmen konnten. Allein über den Rettungsschirm für den Heilmittelbereich wurden zusätzliche 814 Mio. Euro ausgezahlt. Weitere staatliche Maßnahmen auch für das Jahr 2023 sind bereits angekündigt. Die derzeitigen Krisen und deren Auswirkungen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und können nicht alleine von den Beitragszahlenden getragen werden. (cza)

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