Selbstverwaltung

Verwaltungsrat gegen Zweckentfremdung von Beitragsmitteln

Dezember 2022

Wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers geht, soll die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in eine Stiftung umgewandelt werden – gegründet und finanziert vom GKV-Spitzenverband. Auf seiner gestrigen Sitzung positionierte sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes klar gegen diese Verwendung von Beiträgen der Versicherten und Arbeitgebenden.

Von Sozialwahl bis mittelfristige Finanzplanung, von Geschäftsbericht bis Gremienbesetzung: Auf seiner letzten Sitzung des Jahres am 30. November standen viele Themen auf der Tagesordnung. Besonderes Augenmerk lag auf einem brisanten Thema – der Beratung Versicherter im Rahmen der Unabhängigen Patientenberatung. Anlass war ein aktueller Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Zweckentfremdung von Beiträgen

Einmütig beschloss der Verwaltungsrat eine Erklärung, in der er die Pläne zur Neuordnung der UPD ablehnt. Zentraler Kritikpunkt: Die im Gesetzentwurf geplante Zweckentfremdung von Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort ist vorgesehen, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur zu überführen. Allerdings soll der GKV-Spitzenverband die neu geplante Stiftung gründen und finanzieren, die ab 2024 die beratenden Aufgaben übernimmt.

Eine Frau und ein Mann in einer Beratungssituation

Diese Pläne der Bundesregierung gehen aus Sicht des Verwaltungsrates in eine völlig falsche Richtung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen führen bereits jedes Jahr millionenfach Beratungen bei ihren Versicherten durch. Dabei unterstützen die Krankenkassen die Versicherten auch über den gesetzlichen Auftrag hinaus als Wegweiser im Gesundheitswesen und in der Pflege. Die politisch gewollte ergänzende Beratung durch die UPD stellt aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar und ist folglich aus Steuermitteln zu finanzieren.

Fragwürdige Finanzierung

Zudem ist die von der Regierung geplante verpflichtende Finanzierung durch die GKV verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig. Denn das vorgesehene Beratungsangebot der UPD soll auf sämtliche gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen ausgerichtet sein – unabhängig vom Inhalt des Versicherungsumfangs in der GKV.

Der Verwaltungsrat ist mit seiner Kritik nicht allein: Übereinstimmend beurteilt die große Mehrzahl der Beteiligten (Patientenorganisationen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Verbraucherzentrale Bundesverband und andere) den im Referentenentwurf skizzierten Weg als ungeeignete Lösung.

Einen filmischen Zusammenschnitt der Verwaltungsratssitzung vom 30. November ist hier zu finden. (aml)

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