SAPV

Rahmenverträge zur spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung geschlossen

Dezember 2022

Erstmals hat der GKV-Spitzenverband mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene einheitliche Rahmenverträge über die Durchführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen. Diese sollen die bestehende Versorgung sichern und qualitätsgesicherte Weiterentwicklung ermöglichen.

Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle, und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen.

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde der GKV-Spitzenverband 2019 beauftragt, mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene erstmals einheitliche Rahmenverträge über die Durchführung der SAPV zu schließen. Um den besonderen Belangen von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, wurden gesonderte Rahmenverträge für die Versorgung von Erwachsenen sowie von Kindern und Jugendlichen geschlossen.

Die Hand einer jüngeren Frau hält die Hand einer älteren Frau.

Bundeseinheitliche Zulassungsvoraussetzungen sichern hohe Qualität

Seit der Einführung der SAPV im Jahr 2007 haben sich in den einzelnen Bundesländern heterogene Organisationsstrukturen entwickelt. Durch die Rahmenverträge werden nun erstmals bundeseinheitliche Zulassungsvoraussetzungen für Leistungsanbieter festgelegt. Die Regelungen sollen eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten und dabei die unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten berücksichtigen. Zum Aufbau eines SAPV-Teams sehen die Rahmenverträge vor, dass es eines „Kernteams“ bedarf. Das Kernteam besteht aus zwei qualifizierten Ärztinnen oder Ärzten und vier qualifizierten Pflegefachkräften. Diese sind zu mindestens 50 Prozent beim Träger des SAPV-Teams festangestellt. Um den Versorgungsbedarf mit SAPV in der Region sicherzustellen, ist weiteres Personal, auch über das Kern-Team hinaus, anzustellen oder über Kooperationen einzubeziehen. Zudem soll jedes SAPV-Team sowohl einer ärztlichen als auch einer pflegerischen Leitungskraft unterstellt sein. Darüber hinaus finden sich einheitliche Zulassungsvoraussetzungen mit Blick auf die strukturellen und sächlichen Anforderungen sowie die Qualifikation des Personals.

Neben den Zulassungsvoraussetzungen beinhalten die Rahmenverträgen auch weitere Regelungen, insbesondere zur Qualitätssicherung, zur Dokumentation, zu den Grundsätzen der Vergütung, zur Abrechnung und zu Maßnahmen bei Vertragsverstößen.

Bestehende Versorgung wird sichergestellt

Die Rahmenverträge treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Leistungsanbieter, die die Zulassungsvoraussetzungen der Rahmenverträge erfüllen, haben Anspruch auf Abschluss eines Versorgungvertrages. Für Leistungsanbieter, die bereits über einen Versorgungsvertrag verfügen, aber nicht alle strukturellen Anforderungen der Rahmenverträge erfüllen, sind Übergangsfristen vorgesehen. Die Rahmenverträge verknüpfen damit die Zielstellungen, einerseits die Versorgung durch bereits zugelassene Leistungserbringer weiterhin sicherzustellen und andererseits die Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur auf Grundlage einheitlicher Anforderungen zu fördern. (msc, stm)

Die Rahmenverträge finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes.

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