Hospiz- und Palliativversorgung

Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung durch bessere Koordination vor Ort

Juli 2022

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen fördern die Koordination regionaler Hospiz- und Palliativnetzwerke in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt in Deutschland mit bis zu 15.000 Euro je Netzwerk jährlich. Einen Förderbeitrag in gleicher Höhe leistet die kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis. Die entsprechende Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes ist zum 1. April 2022 in Kraft getreten.

Zur Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen arbeiten verschiedene regionale Akteurinnen und Akteure wie Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte, ambulante (Kinder-)Hospizdienste, SAPV-Teams oder auch Kommunen und Kirchen, beispielsweise mit Angeboten der Trauerberatung oder Seelsorge, eng zusammen. Mit der Förderung einer Netzwerkkoordinatorin bzw. eines Netzwerkkoordinators sollen diese Netzwerke gestärkt, die Abstimmung untereinander erleichtert und die Koordination regionaler Aktivitäten verbessert werden. Dies kommt der Versorgung und Begleitung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase zugute.

Die Hände einer jüngeren Frau umfassen die Hände einer alten Frau

Fördergrundsätze gemeinsam entwickelt

Die Grundsätze der Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung gemäß § 39d SGB V hat der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter Beteiligung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung, der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung entwickelt. Auf den jeweiligen Landesebenen wird aktuell das Nähere zu den Antrags- und Bewertungsverfahren sowie zu einer Beteiligung der mitfinanzierenden Kreise oder kreisfreien Städte geregelt.

Die Förderrichtlinie ist auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. (hwö)

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