Digitalisierung im Gesundheitswesen

Papierlos zur zahnärztlichen Behandlung

September 2022

Zahnarztpraxen können seit dem 1. Juli zahnmedizinische Behandlungen digital bei den Krankenkassen beantragen. Die bisherigen papiergebundenen Prozesse werden damit vollständig abgelöst. Möglich geworden ist dies durch das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte (EBZ). Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hatten sich auf die Einführung des EBZ verständigt, das nun nach einer sechsmonatigen Pilotierung bundesweit zur Verfügung steht.

Effizient, schnell und sicher

Beim EBZ werden alle für einen Leistungsantrag notwendigen Angaben elektronisch direkt von der Zahnarztpraxis an die Krankenkasse des Patienten bzw. der Patientin übermittelt. Es müssen keine Antragsformulare ausgefüllt und per Post an die Krankenkasse gesendet werden. Auch die Entscheidung der Krankenkasse wird in digitaler Form unmittelbar an die Zahnarztpraxis übertragen. Dadurch wird der gesamte Prozess der Antragstellung erheblich beschleunigt, denn zum einen entfallen die Postlaufzeiten und zum anderen gibt es keine Medienbrüche mehr, die eine manuelle Erfassung der Anträge oder ein Einscannen von Formularen bei den Krankenkassen erfordern würden. Das Ergebnis: Im EBZ erhalten die Zahnarztpraxen die Antworten der Krankenkassen oftmals schon am selben Tag. Im papiergebundenen Verfahren dauert dies noch bis zu fünf Tage. Ziel der Krankenkassen ist es, die Antwortzeit noch weiter zu verkürzen.

Die sichere Datenübermittlung zwischen Zahnarztpraxen und Krankenkassen erfolgt immer Ende-zu-Ende verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur. Dazu nutzt das EBZ den Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

Eine Zahnärztin untersucht den Mund einer Patientin

Information an die Versicherten

Die Versicherten werden weiterhin schriftlich durch ihre Krankenkasse über die Leistungsentscheidung informiert. Beim Heil- und Kostenplan für Zahnersatz erhalten die Patientinnen und Patienten außerdem schriftliche Informationen über die Kosten und Details der geplanten Behandlung von ihrer Zahnarztpraxis.

Alle Leistungsbereiche abgedeckt

Neben den Heil- und Kostenplänen bei Zahnersatz können schon jetzt auch die kieferorthopädische Behandlung sowie die Behandlung von Kieferbruch und von Kiefergelenkserkrankungen digital beantragt bzw. angezeigt werden. Ab Januar 2023 kommt auch die Behandlung von Parodontalerkrankungen dazu. Anträge auf Papier sind ab dann nicht mehr möglich.

Mit dem neuen Verfahren sparen alle Beteiligten - von den Praxen über die Patientinnen und Patienten bis zu den Kassen - deutlich Zeit und Aufwand, haben also einen echten Mehrwert. Das ist erfolgreiche Digitalisierung im Gesundheitswesen. (abe)

Bleiben Sie auf dem Laufenden