Heilmittel

Nagelspangenbehandlung: An die Füße, fertig, los!

Juli 2022

Eingewachsene Fußnägel sind nicht nur unangenehm bis schmerzhaft, sie können unbehandelt auch zu schweren Entzündungen am Fuß führen. Eine Nagelspangenbehandlung kann Abhilfe schaffen. Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Heilmittelverbände haben sich nun darauf geeinigt, den Bundesvertrag zu erweitern, sodass Podologinnen und Podologen Nagelspangenbehandlungen nach ärztlicher Verordnung pünktlich mit Inkrafttreten der entsprechenden Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses am 1. Juli 2022 den gesetzlich Versicherten anbieten können.

Freiheit bei der Therapiewahl und -frequenz

Mit dem neuen Vertrag können die Podologinnen und Podologen erstmals eigenverantwortlich Nagelspangenbehandlungen anbieten, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Für die Behandlung von eingewachsenen Fußnägeln stehen den Heilmittelerbringenden drei Spangensysteme zur Verfügung, zum einen ein- oder mehrteilige Fertigspangen und zum anderen eine selbst anzufertigende sogenannte Ross-Fraser-Spange. Die Podologinnen und Podologen können für die Nagelspangenbehandlung das für die jeweilige Therapiesituation geeignetste Spangensystemen frei wählen. Daneben bestimmen sie auch die versichertenindividuell erforderliche Therapiefrequenz.

Eine Podologin behandelt den Fuß einer Frau

Qualitätssicherung durch Fortbildung

Die Nagelspangenbehandlung ist zwar Bestandteil der Podologie-Ausbildung, die Leistung stand GKV-Versicherten jedoch bisher nur als ärztliche Leistung zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass alle gesetzlich Versicherten eine qualitativ hochwertige Leistung erhalten, haben der GKV-Spitzenverband und die Podologie-Verbände eine gesonderte Fortbildungsverpflichtung für die Heilmittelerbringenden zu diesem Thema vereinbart.

Schnelle Einigung bei der Vergütung

Die Preisverhandlungen konnten zügig und einvernehmlich abgeschlossen werden. Dies ist der detaillierten und transparenten Beschreibung der bestehenden podologischen Leistungen im geltenden Bundesvertrag geschuldet. Im Rahmen der guten vertragspartnerschaftlichen Zusammenarbeit war es daher unkompliziert möglich, die neuen Leistungen in die bestehende Preisstruktur einzubetten.

Verhandlungen zur Blankoverordnung

Der nächste Schritt in der Weiterentwicklung der podologischen Leistungen ist ein Einstieg in Verhandlungen über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, die sogenannte Blankoversorgung. Aufgrund einer durch eine Vertragsärztin oder -arzt festgestellten Diagnose und der Indikation für eine Heilmittelbehandlung, z. B. beim diabetischen Fußsyndrom, können Podologinnen und Podologen dann eigenständig im Rahmen der Heilmittel-Richtlinie über Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen und erhalten somit auch hier mehr Möglichkeiten, in der Therapie besser auf die individuellen Therapieerfordernisse der Patientinnen und Patienten einzugehen. (fro/akw)

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