Qualitätssicherung durch Fortbildung
Die Nagelspangenbehandlung ist zwar Bestandteil der Podologie-Ausbildung, die Leistung stand GKV-Versicherten jedoch bisher nur als ärztliche Leistung zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass alle gesetzlich Versicherten eine qualitativ hochwertige Leistung erhalten, haben der GKV-Spitzenverband und die Podologie-Verbände eine gesonderte Fortbildungsverpflichtung für die Heilmittelerbringenden zu diesem Thema vereinbart.
Schnelle Einigung bei der Vergütung
Die Preisverhandlungen konnten zügig und einvernehmlich abgeschlossen werden. Dies ist der detaillierten und transparenten Beschreibung der bestehenden podologischen Leistungen im geltenden Bundesvertrag geschuldet. Im Rahmen der guten vertragspartnerschaftlichen Zusammenarbeit war es daher unkompliziert möglich, die neuen Leistungen in die bestehende Preisstruktur einzubetten.
Verhandlungen zur Blankoverordnung
Der nächste Schritt in der Weiterentwicklung der podologischen Leistungen ist ein Einstieg in Verhandlungen über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, die sogenannte Blankoversorgung. Aufgrund einer durch eine Vertragsärztin oder -arzt festgestellten Diagnose und der Indikation für eine Heilmittelbehandlung, z. B. beim diabetischen Fußsyndrom, können Podologinnen und Podologen dann eigenständig im Rahmen der Heilmittel-Richtlinie über Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen und erhalten somit auch hier mehr Möglichkeiten, in der Therapie besser auf die individuellen Therapieerfordernisse der Patientinnen und Patienten einzugehen. (fro/akw)