Weitere Bereiche für PpUG geplant
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wird derzeit durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für die noch ungeregelten Bereiche Urologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Rheumatologie eine breite Datengrundlage geschaffen. Die Daten sollen dazu dienen, in diesen Bereichen Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen und verpflichtend einzuführen.
PpUG sind „rote Linie“
Pflegepersonaluntergrenzen und deren sukzessive Ausweitung sind sehr wichtig, um schließlich für alle Stationen eine „rote Linie“ als Mindestpersonalvorgabe im Sinne des Patientenschutzes und der Pflegekräfte umzusetzen. Durch die Nachweise der Krankenhäuser wird die pflegerische Versorgungssituation transparent. Engpässe in der Personalausstattung werden somit erkennbar und können mit gezielten Maßnahmen des Pflegemanagements adressiert werden. Krankenhäuser, die diese Untergrenzen nicht oder gerade noch so einhalten, sind von guter Pflege noch weit entfernt. Ein wichtiger Schritt für eine am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientierten, guten pflegerischen Versorgung ist die wissenschaftliche Entwicklung eines Verfahrens zur Pflegepersonalbedarfsbemessung gemäß § 137k SGB V, welches anhand digital dokumentierter Pflegediagnosen und Pflegetätigkeiten den Pflegepersonalbedarf ermitteln soll. (cht)