Krankenhäuser

Neue Personaluntergrenzen: viele Schichten unterbesetzt

Juli 2022

Seit Januar 2022 haben Krankenhäuser in 16 sogenannten pflegesensitiven Bereichen Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) umzusetzen, um ein pflegerisches Mindestversorgungsniveau auf den Stationen sicherzustellen. Vier Bereiche kamen neu hinzu. Krankenhäuser weisen quartalsweise nach, ob sie die Pflegepersonaluntergrenzen eingehalten haben. Die aktuellen Nachweise des ersten Quartals 2022 zeigen einen besorgniserregenden Anteil an unterbesetzten Schichten.

Eine Pflegekraft legt ein Neugeborenes auf eine Babywaage

Für das erste Quartal 2022 wurden Nachweise von rund 1.400 Krankenhäusern erbracht. Aus den Nachweisen geht hervor, dass 14 Prozent der einzelnen Tag- und Nachtschichten unterbesetzt waren. Dabei sind in den erstmalig ab dem Jahr 2022 geregelten Bereichen Spezielle Pädiatrie, Orthopädie, Neonatologische Pädiatrie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe die höchsten Defizite zu verzeichnen, die jeweiligen Mindestvorgaben einzuhalten (siehe Abbildung). Diese Ergebnisse sind besorgniserregend, da sie aufzeigen, dass die Untergrenzen im alltäglichen Geschehen immer wieder unterschritten werden. Dies kann Patientinnen und Patienten gefährden und Pflegepersonal überlasten. Dabei geht es bei den Pflegepersonaluntergrenzen um das Mindestniveau von pflegerischer Versorgung, also noch nicht um eine qualitativ gute Pflege am Bett.

Eine Grafik mit den Fehlquoten der Pflegepersonaluntergrenzen im 1. Quartal 2022

Weitere Bereiche für PpUG geplant

Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wird derzeit durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für die noch ungeregelten Bereiche Urologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Rheumatologie eine breite Datengrundlage geschaffen. Die Daten sollen dazu dienen, in diesen Bereichen Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen und verpflichtend einzuführen.

PpUG sind „rote Linie“

Pflegepersonaluntergrenzen und deren sukzessive Ausweitung sind sehr wichtig, um schließlich für alle Stationen eine „rote Linie“ als Mindestpersonalvorgabe im Sinne des Patientenschutzes und der Pflegekräfte umzusetzen. Durch die Nachweise der Krankenhäuser wird die pflegerische Versorgungssituation transparent. Engpässe in der Personalausstattung werden somit erkennbar und können mit gezielten Maßnahmen des Pflegemanagements adressiert werden. Krankenhäuser, die diese Untergrenzen nicht oder gerade noch so einhalten, sind von guter Pflege noch weit entfernt. Ein wichtiger Schritt für eine am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientierten, guten pflegerischen Versorgung ist die wissenschaftliche Entwicklung eines Verfahrens zur Pflegepersonalbedarfsbemessung gemäß § 137k SGB V, welches anhand digital dokumentierter Pflegediagnosen und Pflegetätigkeiten den Pflegepersonalbedarf ermitteln soll. (cht)

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