Effizienzreserven in der Arzneimittelversorgung heben
Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags weisen in die richtige Richtung. Die geplante Verlängerung des Preismoratoriums ist notwendig, da sonst Mehrausgaben in einer Größenordnung von bis zu 2 Milliarden Euro drohen. Selbst bei einer Fortsetzung des Preismoratoriums drohen aufgrund der Inflationsentwicklung und den derzeit geltenden Möglichkeiten zur Preisanpassung massive Mehrausgaben. Die rückwirkende Festsetzung des Erstattungsbetrags für Arzneimittel ab dem siebten Monat nach Markteintritt werden zwischen 75 und 150 Millionen Euro pro Jahr einsparen. Sie sind daher eine Grundvoraussetzung, um die GKV-Finanzen zu stabilisieren.
Darüber hinaus erfordert das für 2023 prognostizierte Milliardendefizit entschlossenes politisches Handeln, damit weitere Effizienzreserven im Arzneimittelbereich gehoben werden. Für eine Ausgabenbegrenzung sind zusätzlich ein höherer Herstellerabschlag sowie die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel erforderlich. Es ist unverständlich, weshalb für Güter des täglichen Bedarfs ein reduzierter Satz zur Anwendung kommt, nicht aber für Arzneimittel, die teilweise lebensnotwendig sind.
Unklarheiten beim Nutzen für Patientinnen und Patienten ausräumen
Richtigerweise hat das BMG auch Anpassungen bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen und bei Kombinationstherapien auf die politische Agenda gesetzt. Bei Orphan Drugs besteht eine aus Patientensicht nicht zumutbare Evidenzlücke, die unbedingt geschlossen werden sollte. Obwohl Belege über den Zusatznutzen von Kombinationstherapien fehlen, vervielfachen sich die Ausgaben mit der Zahl der Kombinationspartner. Im Interesse der Patientensicherheit besteht auch hier dringender Handlungsbedarf. (mag)