Willkürliche Preise sorgen für hohe Kosten
Ein Blick auf die Preise für DiGA zeigt: Das Recht der herstellenden Unternehmen, die Preise für eine DiGA im ersten Jahr beliebig festlegen zu können, sorgt für hohe Kosten. Im Durchschnitt liegen die Preise bisher bei rund 400 Euro im Quartal. Die Herstellerpreise übersteigen damit einerseits zum Teil deutlich die Preise, die für die digitalen Anwendungen außerhalb des DiGA-Verzeichnisses aufgerufen wurden, und bewegen sich andererseits zum Teil deutlich über den Vergütungen für konventionell erbrachte Leistungen in der GKV. Zudem ersetzt bisher keine DiGA eine herkömmliche „analoge“ Leistung. Es handelt sich ausschließlich um Add-on-Produkte – und das bei im Regelfall nicht nachgewiesener Wirkung für die Patientinnen und Patienten.
Schiedsverfahren zur Rahmenvereinbarung abgeschlossen
Festlegungen von Maßstäben zum Verhandlungsverfahren zur Vereinbarung von Vergütungsbeträgen wurden in der Rahmenvereinbarung nach § 134 Absatz 3 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und dreizehn Herstellerverbänden am 16.04.2021 festgesetzt. Die Regelungen zu Höchstbeträgen und Schwellenwerten wurden am 16.12.2021 durch die Schiedsstelle festgesetzt.
Auf Basis einer herstellerseitigen Gruppenzuordnung der DiGA werden zukünftig halbjährlich die Höchstbeträge und Schwellenwerte ermittelt. Ausnahmen hinsichtlich der Geltung von Höchstbeträgen bestehen insbesondere für DiGA bei seltenen Erkrankungen und DiGA, deren Hauptfunktion auf künstlicher Intelligenz beruht. Gilt aufgrund dieser Ausnahmen kein Höchstbetrag, so muss der vom Hersteller einseitig festgelegte Preis in voller Höhe von den Krankenkassen finanziert werden.
Erster Vergütungsbetrag für eine DiGA
Der erste Vergütungsbetrag für eine DiGA wurde durch die Schiedsstelle nach § 134 Absatz 2 und 3 SGB V am 17.12.2021 für die DiGA somnio, die nichtorganische Schlafstörungen adressiert, in Höhe von 225 Euro für 90 Tage festgelegt. Der vom Hersteller anfänglich gewählte Preis dieser DiGA lag im ersten Jahr noch bei 464 Euro für 90 Tage. Damit wurde der ursprünglich vom Unternehmen festgelegte Preis durch das Schiedsverfahren um mehr als die Hälfte reduziert.
Der erste Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit DiGA ist auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes zu finden. (mre/sta)