Mehr Fachkompetenz für Pflegefachkräfte, bessere Versorgung für Versicherte
Die Neuregelungen stärken einerseits die Fachkompetenz der Pflegefachkräfte. Angesichts der großen Nähe zu den Pflegebedürftigen können sie die häusliche Pflegesituation sehr gut einschätzen. Andererseits werden die Versorgungsprozesse vereinfacht, was wiederum den gesetzlich Versicherten zugutekommt.
Die erweiterte Fachkompetenz der Pflegefachkräfte, den Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel (im Folgenden: Hilfsmittel) zu empfehlen, ergibt sich aus dem im Jahr 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Der GKV-Spitzenverband hatte das Nähere dazu in Richtlinien festzulegen, die seit dem 1. Januar 2022 gelten. Bei der Erarbeitung hatte der GKV-Spitzenverband die Bundespflegekammer und die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene einbezogen. Dadurch wird ein größtmöglicher Praxisbezug sichergestellt.
Zügige und unbürokratische Verfahren
Im Ergebnis können Pflegefachkräfte jetzt Empfehlungen für Hilfsmittel zum Beispiel bei der häuslichen Pflegehilfe oder Krankenpflege abgeben. Voraussetzung ist, dass sie mindestens über eine Qualifikation nach dem Pflegeberufegesetz verfügen. Hierzu finden sich konkrete Ausführungen in den Richtlinien. Weiterhin werden die Pflegefachkräfte verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der Versorgung bereits im Rahmen ihrer Empfehlungen zu beachten.