Neben qualitätsverbessernden Aspekten zielt der neue Vertrag auch auf eine bessere Beratung ab. Versicherte müssen zunächst über eine geeignete mehrkostenfreie Hausnotrufleistung und Maßnahmen für ihre konkrete Versorgungssituation aufgeklärt werden. Des Weiteren müssen sie in die Handhabung der Geräte eingewiesen werden. Entscheiden sich Versicherte für eine Versorgung mit Mehrkosten, ist dies von den Leistungserbringenden ebenso wie die Beratung zu dokumentieren. Die Dokumentationen können jederzeit von den Pflegekassen eingesehen werden. Sofern bestimmte vertragliche Regelungen von den Vertragspartnern nicht eingehalten werden, können die Pflegekassen selbst bestimmte Sanktionsmaßnahmen ergreifen. Dabei können sie z. B. eine angemessene monetäre Vertragsstrafe verlangen oder den Vertragspartner bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen für bis zu zwei Jahren von der Versorgung ausschließen.
Die Vergütung wurde leistungsgerecht angehoben und gilt mindestens bis Ende 2025.
Flächendeckende wohnortnahe Versorgung gesichert
Es wurden bereits neue Verträge mit einigen größeren Hausnotrufanbietern geschlossen. Altverträge wurden vom GKV-Spitzenverband gekündigt. Alle vertragsungebundenen Leistungsanbieter können den bereits geschlossenen Verträgen grundsätzlich beitreten. Damit erfolgt eine Umstellung aller Altverträge auf ein einheitliches Qualitätsniveau in der Versorgung. Somit wird eine bundesweit wohnortnahe und dem technischen Stand entsprechende Versorgung sichergestellt. (cmg)