Psychiatrie und Psychosomatik

Weitere Vorgaben für mehr Personal in der Psychiatrie und Psychosomatik geplant

Dezember 2021

Im September 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie für die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) angepasst. Mindestvorgaben sollen überarbeitet und z.B. für Nachtschichten erweitert werden. Die Weiterentwicklung der Richtlinie geht nun in die entscheidende Phase.

Mithilfe der erhobenen Nachweisdaten, die zurzeit vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Auftrag des G-BA ausgewertet werden, sollen im nächsten Jahr die Mindestvorgaben für die einzelnen Berufsgruppen angepasst und erstmalig Mindestvorgaben für die Nachtdienste in den Kliniken festgelegt werden. Entsprechende Auswertungsfragen wurden am 21.10.2021 vom G-BA beschlossen. Im Fokus stehen dabei auch die Überprüfung der Minutenwerte für die psychotherapeutische Behandlung und für besonders vulnerable Patientengruppen sowie die Auswirkungen der Richtlinie auf kleine tagesklinische Einheiten.

Zwei Pflegekräfte unterhalten sich.

Anpassungen in der Psychotherapie und bei Qualitätsberichten

Bei der diesjährigen Richtlinienanpassung wurde die Psychotherapie weiter gestärkt: Die Psychotherapeuten wurden explizit in die Richtlinie aufgenommen und psychotherapeutische Tätigkeiten ergänzt.

Eine weitere Änderung betrifft die Veröffentlichung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Diese werden transparenter für Patientinnen und Patienten und enthalten zukünftig mehr relevante Strukturinformationen aus dem Bereich Psychiatrie.

Finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung

Ab dem Jahr 2022 müssen psychiatrische Kliniken 90 Prozent der berechneten Mindestpersonalvorgaben erfüllen. Ab 2024 muss die Personalvorgabe dann zu 100 Prozent eingehalten werden. Durch die Änderung der Richtlinie gelten finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben ab dem 1. Januar 2023 für alle psychiatrischen sowie kinder- und jugendpsychiatrischen Standorte. In der Psychosomatik greifen mögliche Sanktionen erst ab 2024.

Dass 42 Prozent der Krankenhäuser Personalvorgaben nicht erfüllen – wie noch im Jahr 2019 – ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes nicht länger hinnehmbar. Die neue Richtlinie mit ihrem Nachweis wird aufzeigen, welches und wieviel Personal genau auf den Stationen ankommt und wo zum Schutz der Patientinnen und Patienten nachgesteuert werden muss. (aks/uwa)

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