Qualitätssicherung

G-BA aktualisiert und erhöht Mindestmengen

Februar 2021

Die gute und sichere Versorgung ihrer Versicherten steht im Zentrum der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb setzt sich der GKV-Spitzenverband seit Jahren für die Einführung und konsequente Umsetzung von Vorgaben zu Mindestmengen ein. Gleichzeitig ist es unerlässlich, bereits bestehende Mindestmengenregelungen kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Genau das ist bei drei Mindestmengen erfolgt. Die Ergebnisse sollen künftig die Patientensicherheit maßgeblich erhöhen.

Am 17. Dezember 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Mindestmengen für Nieren-Transplantationen, Operationen an der Speiseröhre sowie für die Versorgung sehr kleiner Frühgeborener angepasst. Die Neuregelungen traten mit Beginn des Jahres 2021 in Kraft.

Überprüfung auf Inhalte und Rechtssicherheit

Der G-BA überprüft bestehende Mindestmengen regelmäßig, um die Beschlüsse dem aktuellen Wissensstand anzupassen. Gegen einige Mindestmengen wurde zudem in der Vergangenheit vor dem Bundessozialgericht (BSG) geklagt. In den entsprechenden Urteilen hat das BSG dem G-BA konkrete Hinweise gegeben, wie dieser seine Mindestmengen rechtssicher festlegen soll. Die aktuellen Anpassungen sollen also teilweise auch die Rechtssicherheit von Mindestmengen erhöhen. So wurde die Mindestmenge Nierentransplantation (inkl. Lebendspende) im Hinblick auf Rechtssicherheit aktualisiert, ohne die Höhe selbst zu ändern.

Arzt mit OP-Brille und Mundschutz

Bei der Mindestmenge Komplexe Eingriffe am Ösophagus (Speiseröhre) sind die Änderungen umfangreicher: Es wurden verschiedene Operationen aus der Mindestmenge ausgeschlossen, die vorher enthalten waren. Zusätzlich wurde die Mindestmenge von 10 auf 26 Eingriffe pro Jahr angehoben. So werden künftig zwar weniger Krankenhäuser Operationen an der Speiseröhre durchführen können. Diejenigen Standorte, an denen die Operationen weiterhin durchgeführt werden dürfen, können dies aber fortan mit einer besseren Überlebenswahrscheinlichkeit für die Patientinnen und Patienten umsetzen. Denn an diesen Häusern werden die schwierigen Operationen an der Speiseröhre häufiger durchgeführt werden; das Team ist dadurch deutlich erfahrener. Diese Erfahrung ist entscheidend für das Überleben der Behandelten. Das Risiko, an einer Komplikation nach einer Speiseröhren-OP im Krankenhaus zu versterben, wird sinken, wie bereits in anderen Ländern (wie den Niederlanden) eindrücklich gezeigt werden konnte.

Bei der Mindestmenge Versorgung von Frühgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von weniger als 1250 Gramm wurden zum einen die Regeln verändert, mit denen diese Leistung erfasst wird. Zum anderen wurde die Höhe der Mindestmenge von derzeit 14 auf 25 Fälle pro Jahr angehoben. Auch hier erhofft der G-BA einen ähnlichen Effekt wie bei der Anhebung der Mindestmenge für Speiseröhren-Eingriffe: Weniger Häuser behandeln jeweils mehr Fälle dieser hochvulnerablen kleinen Patientinnen und Patienten. Durch die Konzentration der Leistung besteht ein höheres Maß an Erfahrung und Expertise, was die Qualität der Behandlung insgesamt verbessert und die Patientensicherheit erhöht. Auch hier können die Sterblichkeit und das Auftreten schwerer Komplikationen verringert werden. (hos)

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