Corona-Pandemie

Vereinbarung zum umfassenden Corona-Ausgleich 2020 für Krankenhäuser und 2. Reha-KHG-COVID-19-Vereinbarung

Februar 2021

Zum Jahresende 2020 konnten mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft der Corona-Ausgleich 2020 sowie eine erneute Anwendung der Regelungen zur Vergütung von Reha-Einrichtungen für Krankenhausleistungen vereinbart werden.

Corona-Ausgleich 2020

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz vom 23. Oktober 2020 wurden bestehende Regelungen zum Erlösausgleich für Kliniken im Jahr 2020 durch eine neue Ausgleichsregelung ersetzt. Diese sieht vor, dass in Verhandlungen vor Ort krankenhausindividuell ermittelt wird, ob die Erlöse aufgrund der Corona-Pandemie unter denen des Jahres 2019 liegen. In diesem Fall wird die verbleibende Differenz von den Krankenkassen anteilig ausgeglichen. Hierfür wurde nun ein einheitlich anzuwendender Ausgleichssatz von 85 Prozent vereinbart.

Ein Pfleger schiebt ein Patientenbett durch einen Krankenhausflur

Maßgeblich für den durchzuführenden Erlösvergleich sind der Zeitraum März bis Dezember 2020 und der entsprechende Vorjahreszeitraum. Dabei werden auch die im Jahr 2020 erhaltenen Freihaltepauschalen des Bundes als Erlösbestandteile der Krankenhäuser mit in die Ausgleichsberechnungen einbezogen. Diese werden zu 85 Prozent angerechnet um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sie nicht nur den Entfall regulärer aG-DRG-Erlöse, sondern auch ambulanter Leistungen oder Wahlleistungen kompensieren sollen. Nicht berücksichtigt werden Pflegekosten und diejenigen Sachkosten, die aufgrund einer nicht stattgefundenen Behandlung auch nicht angefallen sind. Hierfür hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus bereits entsprechend bereinigte Entgeltkataloge erstellt.

Insgesamt summieren sich die Freihaltepauschalen von Mitte März 2020 bis Ende Januar 2021 auf rund 11 Mrd. Euro, was im Durchschnitt einer Milliarde Euro pro Monat entspricht. Diese werden aus Bundesmitteln aufgebracht.

Für zusätzlich bereitgestellte Intensivbetten im selben Zeitraum erhielten die Kliniken 685 Mio. Euro.

Ausgeglichene Einnahmeausfälle für den Zeitraum 18. November 2020 bis 31. Januar 2021 belaufen sich auf rund 1,3 Mrd. Euro.

Pauschalen für akutstationäre Versorgung in Reha-Einrichtungen gelten weiter

Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz vom 18. November 2020 wurden die Regelungen zur Vergütung von Krankenhausleistungen, die in Reha-Einrichtungen erbracht werden, erneut in Kraft gesetzt und bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Die bisher vereinbarten Pauschalbeträge gelten unverändert. (ros)

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