Neu: Verfahren zur Überführung von Projekten in Regelversorgung
Die relevanteste Neuerung ist jedoch, dass ein festes Verfahren zur Überführung erfolgreicher Projekte in die Regelversorgung eingeführt wird: Der Innovationsausschuss muss innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der Abschlussberichte zu einem beendeten Projekt über die Ergebnisse beraten und eine Empfehlung veröffentlichen, ob und wie die Erkenntnisse verwertet werden sollen. Bei Projekten der Versorgungsforschung ist die Abgabe einer Empfehlung allerdings nicht zwingend. Der Innovationsausschuss benennt im positiven Fall, welche Teile eines neuen Versorgungsmodells in die Regelversorgung überführt werden sollen und welche Akteure jeweils für die Umsetzung zuständig sind. Wenn hierfür der Gemeinsame Bundesausschuss benannt wird, muss dieser die Empfehlung des Innovationsausschusses innerhalb von zwölf Monaten umsetzen.
Zahlen und Fakte
Im April 2020 wurden zu den ersten beendeten Projekten aus dem Förderbereich „Versorgungsforschung“ Empfehlungen und die Abschlussberichte der Projekte auf der Homepage des Innovationsausschusses veröffentlicht. Die folgende Abbildung zeigt, wie sich die Anzahl der eingehenden Abschlussberichte aus dem Innovationsfonds in den nächsten zwei Jahren entwickeln wird. Nach aktuellem Stand sind 380 Projekte in der Förderung, die in den kommenden Jahren auslaufen werden. (lan)