Corona-Pandemie
Gemeinsame Selbstverwaltung handelt
Während der beginnenden Corona-Pandemie war ein zentrales Ziel, die medizinische Versorgung der Versicherten auch in dieser besonderen Zeit weiterhin auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Ab Mitte März 2020 hat die gemeinsame Selbstverwaltung ein Bündel von Maßnahmen zur Entlastung von Vertragsärzte- und Vertragszahnärzteschaft sowie von Hebammen auf den Weg gebracht. Hierbei zeigten die beteiligten Akteure im Gesundheitswesen, dass schnelle Reaktionen auf besondere Umstände jederzeit möglich sind. So wurden viele Abstimmungen per digitalem Umlaufverfahren vorgenommen, sonst übliche Sitzungen wurden als Videokonferenz abgehalten. Das so entstandene Maßnahmenbündel hat schnell und unbürokratisch für Entlastung in der Patientenversorgung und für finanzielle Absicherung von medizinischen Einrichtungen und Berufsgruppen gesorgt. Die in der Regel befristeten Maßnahmen werden rechtzeitig vor Ablauf hinsichtlich einer notwendigen Verlängerung geprüft.