Arzneimittel

Lieferengpässe: Gutachten empfiehlt Meldeverpflichtung

März 2020

Weltweit kommt es immer häufiger zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln. Steuerungsinstrumente wie Arzneimittelrabattverträge sind dafür aber nicht verantwortlich zu machen. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten. Es empfiehlt darüber hinaus ein zentrales Melderegister, um bevorstehende Engpässe frühzeitig erkennen und vermeiden zu können.

Um die Diskussion über Lieferengpässe auf eine wissenschaftliche Basis zu stellen, hat der GKV-Spitzenverband die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dafür wurde u. a. die Lieferfähigkeit einer Auswahl von Wirkstoffen in Deutschland und vier wirtschaftsstarken europäischen Ländern (Niederlande, Schweden, Finnland, Italien) untersucht. Daten lieferte darüber hinaus eine internationale Literaturrecherche.

Lieferengpässe entstehen nicht durch Rabattverträge

Das Gutachten vom 7. Februar 2020 kommt zu zwei zentralen Erkenntnissen: Lieferengpässe nehmen international zu, ganz unabhängig von der jeweiligen nationalen Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung. Ein Zusammenhang zwischen Lieferengpässen und Rabattverträgen der gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht. Im Gegenteil: Bei den untersuchten Ländern lag für rabattvertragsgeregelte Arzneimittel seltener ein Lieferengpass vor als bei Arzneimitteln ohne Rabattvertrag.

Transparenz über Lieferengpässe erforderlich

Folgende Handlungsempfehlungen für Deutschland leiten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Studienergebnissen ab:

  • verbindliche, mit Sanktionen bewehrte Meldepflichten an ein zentrales Register für Lieferengpässe
  • höhere Anforderungen an pharmazeutische Unternehmen, Lieferverpflichtungen einzuhalten sowie Sanktionierung von Verstößen
  • bessere Zusammenarbeit aller Stakeholder zur Vermeidung von Lieferengpässen
  • intensiver Informationsaustausch auf EU-Ebene, z. B. über ein europäisches Melderegister
Rezeptübergabe in der Apotheke

GKV-Spitzenverband sieht Position zu Rabattverträgen und Meldepflichten bestätigt

Wiederholt hatte sich der GKV-Spitzenverband für Arzneimittelrabattverträge als wirtschaftliches Instrument ausgesprochen. Durch das Gutachten der Expertinnen und Experten des GÖG zeigt sich, dass Rabattverträge nicht für Lieferengpässe verantwortlich gemacht werden können, sondern Engpässen sogar entgegenwirken. Ausdrücklich begrüßt der GKV-Spitzenverband die Empfehlung, künftigen Lieferengpässen durch ein obligatorisches Melderegister entgegenzuwirken. Für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung müssen die Hersteller in die Pflicht genommen werden.

Das Kurzgutachten „Lieferengpässe bei Arzneimitteln: Internationale Evidenz und Empfehlungen für Deutschland“ ist hier verfügbar. (mba, mag)

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