Selbstverwaltung

Außerordentliche Mitgliederversammlung wehrt sich gegen Angriffe aus dem BMG

Oktober 2019

Flammende Plädoyers, kontroverse Diskussionen, Zwischenrufe und eine Resolution für den Erhalt der Selbstverwaltung: Auf der ersten außerordentlichen Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes am 26. September 2019 ging es hoch her. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn stand Vertreterinnen und Vertretern der sozialen Selbstverwaltung wie auch hauptamtlichen Kassenvorständen Rede und Antwort zu seinen Reformplänen. Am Ende lehnten die Delegierten in einer Erklärung die Gesetzespläne ab, die Selbstverwaltung im GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Diensten zu beschneiden – ein wichtiges Signal in Richtung Bundesgesundheitsministerium.

Hintergrund für die Einberufung der Sonder-Mitgliederversammlung waren die vorliegenden Entwürfe zum Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) sowie zum MDK-Reformgesetz. Beide gesetzliche Vorhaben enthalten Regelungen zur Abschaffung der sozialen Selbstverwaltung in maßgeblichen Institutionen der gesetzlichen Krankenversicherung. So soll der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes im GKV-FKG nicht mehr aus ehrenamtlichen Verwaltungsratsmitgliedern der Mitgliedskassen bestehen, sondern aus 40 hauptamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern der Kassen gebildet werden. Beim MDK-Reformgesetz dürfen Verwaltungsratsmitglieder einer Krankenkasse diesen Gremien ausdrücklich nicht mehr angehören. Zudem sollen künftig neben Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen auch Patientenorganisationen und Leistungserbringer Mitglieder der MDK-Verwaltungsräte sein.

Statements gegen Entmachtung

Bereits in der Begrüßung machte die Vorsitzende der Mitgliederversammlung Roswitha Weinschenk klar „Um den Herausforderungen des komplexen Gesundheitswesens zu begegnen, brauchen wir mehr soziale Selbstverwaltung und Mitbestimmung – nicht weniger.“ Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, ergänzte in ihrem Impuls-Statement: „Sozialpartnerschaftliche Mitbestimmung gehört zum gesellschaftlichen Grundkonsens. Deshalb muss das Vorhaben des Ministeriums ersatzlos aus Gesetzentwurf gestrichen werden!“

Prof. Peter Axer von der Universität Heidelberg beleuchtete die Gesetzesentwürfe aus juristischer Sicht. Sein Fazit: „Das MDK-Reformgesetz macht den Medizinischen Dienst zu einer Sachverständigen-Organisation - allerdings ohne Sachverstand der Krankenkassen.“

Beim anschließenden Gespräch zwischen den beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands lobten Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens die erfolgreiche, schnelle und effektive Arbeit der Selbstverwaltung. Gleichzeitig forderten Sie die Politik auf, sich klar und deutlich zur Selbstverwaltung und Sozialpartnerschaft zu bekennen.

Diskussion mit Jens Spahn

Anschließend trat der Bundesgesundheitsminister vor die rund 260 Teilnehmenden und erklärte, dass er bei seinem grundsätzlichen Reformvorhaben bleiben wolle, er aber auch kompromissbereit sei. So könne er sich vorstellen, den ehrenamtlichen Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes, welcher weiterhin aus Arbeitgeber- und Versichertenvertretern bestehen soll, in verkleinerter Form beizubehalten. Zudem wolle er an der stärkeren Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Verwaltungsrat festhalten. Ein neues ergänzendes Gremium, dass sich aus hauptamtlichen Kassenvorständen zusammensetzt und deren Vota berücksichtigt, stärke die Entscheidungsstruktur des GKV-Spitzenverbandes. Aus Spahns Sicht fördere die Einbeziehung der Kassenvorstände in „Rückkopplungsschleifen“ den Austausch zu den Selbstverwaltern und verhelfe dem Verband insgesamt zu einem praxisnähren Verständnis. Spahn verteidigte auch die MDK-Reform: Diese führe bei gesetzlich Versicherten zu einer größeren Akzeptanz von Entscheidungen, da die MDKs zukünftig vollkommen frei vom Einfluss der Krankenkassen seien.

Impressionen von der Sonder-Mitgliederversammlung

Die anwesenden Delegierten der Mitgliedskassen und Verwaltungsratsmitglieder wiesen die Aussagen Spahns vehement zurück. Für diese bedeuteten die geplanten Gesetzesinitiativen nichts anderes als einen direkten Angriff auf eines der tragenden Prinzipien des deutschen Sozialsystems. Die soziale Selbstverwaltung sei ein Ausdruck gelebter Demokratie und habe sich in der Praxis mehr als bewährt. Zudem seien die Reformvorschläge sachlich unbegründet, da die Mitglieder des Verwaltungsrates aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zu den Versicherten, Patientinnen und Patienten sowie Beitragszahlenden die unterschiedlichsten Bedarfslagen in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung aus erster Hand erlebten. Eine wie in der Gesetzesbegründung zum GKV-FKG erwähnte „Professionalisierung“ sei daher überflüssig. Mit einem Verwaltungsrat aus hauptamtlichen Kassenvorständen würde den Sozialpartnern auf Bundesebene zudem die Möglichkeit genommen, den Belangen von Versicherten, Patienten und Beitragszahlern gegenüber der Politik Geltung zu verschaffen. Auch das MDK-Reformgesetz sei nicht akzeptabel, da die Krankenkassen und deren Verwaltungsräte im MDK schon heute keinerlei Einfluss auf die Begutachtungspraxis nehmen.

Abschwächung der Gesetzespläne in zentralen Punkten

Mit der am 9. Oktober 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung des GKV-FKG (unter dem neuen Namen – Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz) hat die Bundesregierung auf die Kritik der Sozialpartner, der Verwaltungsräte der Krankenkassen, deren Bundesverbände und des GKV-Spitzenverbandes reagiert und den Plan, einen Verwaltungsrat aus hauptamtlichen Vorständen vorzusehen, fallen gelassen. Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf soll der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes weiterhin aus Arbeitgeber- und Versichertenvertreter bestehen, jedoch von 52 Sitzen auf 40 Sitze verkleinert werden. Außerdem wird es künftig für dieses Entscheidungsgremium eine Frauenquote geben. Daneben soll ein neues Organ – der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss – aus Vorständen der Mitgliedskassen etabliert werden. Eine solche Doppelstruktur aus ehrenamtlichem Verwaltungsrat und hauptamtlichem Gremium ist in jedem Fall zu vermeiden. Dies wäre kontraproduktiv, verlangsamte die Entscheidungsprozesse und führte zu Interessenkonflikten.

Selbstverwaltung steht zusammen

Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat gezeigt, dass die soziale Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband in der Lage ist, in schwierigen Momenten zusammenzustehen und sich hinter einem gemeinschaftlichen Ziel zu versammeln. Die lebhafte Diskussion und die Bereitschaft, dem Gesundheitsminister Paroli zu bieten, waren wichtige Elemente bei dem Unterfangen, die Angriffe auf die Selbstverwaltung abzuwehren. (dsc)

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