BMG-Eckpunktepapier und Änderungsanträge zum TSVG

Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung

Dezember 2018

Unter dem Leitsatz „Leistung der Heilmittelerbringer muss der Gesellschaft mehr wert sein als bisher“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 17. September 2018 ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung veröffentlicht. Das Papier enthält acht Maßnahmen zu verschiedenen versorgungs- und berufspolitischen Themenfeldern, die gute Ansätze enthalten, teilweise aber auch kritisch hinterfragt werden müssen. Seit dem 4. Dezember 2018 liegen nun konkrete Gesetzvorschläge zur Umsetzung einzelner Eckpunkte vor. Wie geht es nun weiter?

Was beinhalten die Vorschläge im Einzelnen?

In einem ersten Schritt sollen die Heilmittelpreise zum 1. April 2019 einmalig auf den bundesweit höchsten Preis angehoben werden. Dabei sind die Preise einzubeziehen, die für zukünftige Zeiträume, bspw. aufgrund von bis 2020 geltenden Dreijahresverträgen, vereinbart wurden. Die für die Zukunft vereinbarten Preise werden insoweit mit einem Schlag auf den 1. April 2019 vorgezogen. Danach sollen die Heilmittelvergütungen zentral auf Bundesebene durch den GKV-Spitzenverband und den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) verhandelt werden. Die Entwicklung der Grundlohnsumme, die bisher der gesetzliche Maßstab für die Veränderung der Vergütungshöhe war, soll dabei keine Rolle mehr spielen (Eckpunkte 1 bis 3).

Beabsichtigt ist auch, Zulassungswesen für Heilmittelpraxen komplett abzuschaffen und auf ein Vertragsmodell umzustellen. (Eckpunkt 4).

Um Vorschläge für bürokratische Erleichterungen des Arbeitsalltages der Therapeutinnen und Therapeuten zu erarbeiten, will das BMG zeitnah einen Dialogprozess mit den maßgeblichen Akteuren der Heilmittelversorgung anstoßen. Als kurzfristige Maßnahme soll das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls abgeschafft werden (Eckpunkt 5).

Die Versorgungsverantwortung der Heilmitteltherapeutinnen und -therapeuten soll für bestimmte Indikationen regelhaft erhöht werden. Dies soll geschehen, indem ihnen nach ärztlicher Indikationsstellung für eine Heilmitteltherapie eine größere Entscheidungsfreiheit bei der Auswahl, Frequenz und Dauer der Heilmitteltherapie auf Grundlage einer sogenannten Blanko-Verordnung eingeräumt wird (Eckpunkt 6).

Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, sinnvolle Innovationen in Form von digitalen Anwendungen, die die Heilmitteltherapie unterstützen, ergänzen oder ersetzen können, zu bewerten, damit diese Eingang in die Versorgung finden (Eckpunkt 7).

Vorschläge für eine attraktivere Ausbildung in den Heilmittelberufen sollen bis Ende 2019 vorgelegt werden. Erste Überlegungen des Eckpunktepapiers gehen dahin, das Schulgeld für die Fachschulausbildungen abzuschaffen und kompetenzorientierte Aufgabenprofile sowie bedarfs- und praxisorientierte Strukturen für die Ausbildungen zu entwickeln. In der Physiotherapie sollen die Zertifikatspositionen möglichst in die Ausbildungsinhalte integriert werden (Eckpunkt 8).

Wie sind die Vorschläge zu bewerten?

Attraktive Rahmenbedingungen sind unerlässlich, damit sich junge Menschen für eine Ausbildung in den Heilmittelberufen entscheiden und auch möglichst lange in diesen Berufen tätig bleiben. Fachkräfteengpässe sind allerdings in nahezu allen Bereichen der Gesundheitsversorgung sowie in vielen anderen Wirtschaftszweigen zu beobachten. Die Vorschläge des Eckpunktepapieres gehen eine Vielzahl von Problemen in der Heilmittelversorgung an und erscheinen zu großen Teilen geeignet, die Heilmittelberufe wieder attraktiver zu machen. Bei einigen Punkten wird allerdings vorschnell zu weiteren Maßnahmen gegriffen, ohne die Umsetzung und den Erfolg der vorangegangenen Gesetzgebung zum Heilmittel- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) und zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) abzuwarten.

30 Prozent mehr Honorar für Heilmittelerbringende

Nach Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) ist die Grundlohnsummenanbindung für Heilmittelvergütungen bis zum Jahr 2019 ausgesetzt, sowie darüber hinaus wegen Anpassungen aufgrund der Heilmittelpreisuntergrenzen bis zum Jahr 2021. In diesem Zusammenhang haben die Krankenkassen deutliche Vergütungsanhebungen von rund 2 Mrd. Euro (dies entspricht einer Steigerung von knapp 30 %) vereinbart. Diese sollen nun mit einem Schlag auf den 1. April 2019 vorgezogen und wirksam werden, was zu einem deutlichen Ausgabensprung im nächsten Jahr von ca. 1,2 Milliarden Euro führen dürfte. Die dauerhafte Abkehr von der Grundlohnsummenentwicklung ohne geeignete alternative Leitplanken und Kriterien dürften Preisverhandlungen im Heilmittelbereich künftig deutlich erschweren. Die Gesetzesvorschläge enthalten hierzu die Idee, die Entwicklung der Personal- und Sachkosten sowie der durchschnittlichen laufenden Kosten für den Betrieb einer Heilmittelpraxis zu berücksichtigen. Dies würde jedoch dazu führen, dass das Selbstkostenprinzip als Grundlage für die Preisfindung Einzug hält. Um Preisanhebungen auch künftig auf das wirtschaftlich erforderliche Maß zu beschränken, sollten sich Leitplanken daher prospektiv an den für einen wirtschaftlichen Praxisbetrieb erforderlichen Kosten ausrichten. Einheitsvergütungen vom Bodensee bis an die Müritz auf Basis des höchsten Preises führen aufgrund der regional unterschiedlichen Angebots- und Kostenstrukturen zu erheblichen Verzerrungen.

Eine Motopädin mit einem kleinen Patienten

Der GKV-Spitzenverband spricht sich stattdessen für ein zweistufiges Preisfindungsmodell aus:

In einem ersten Schritt sollten auf Bundesebene für alle Heilmittelpositionen Punkte definiert werden, die den zeitlichen und sachlichen Aufwand einer Leistung abbilden. Der Preis bzw. Wert eines Punktes in Euro und Cent sollte wie bisher zwischen den Vertragspartnern auf Kassen- und Landesebene verhandelt werden. Regionale Versorgungsspezifika und Kostenstrukturen könnten so adäquat berücksichtigt werden.

Vorschläge für Bürokratieabbau

Vereinfachungen bei der Zulassung von Heilmittelerbringern sowie bürokratische Erleichterungen im Versorgungsalltag sind sinnvoll. Bürokratie ist jedoch kein Selbstzweck. Bei den Vorschlägen sollte daher darauf geachtet werden, dass diese nicht einseitig zulasten einer vernünftigen Leistungssteuerung und den notwendigen Abrechnungsprozessen gehen. Das Zulassungswesen aufzugeben und auf einen zentralen Bundesvertrag mit Beitrittsoption umzustellen, wie in den Vorschlägen zum TSVG angekündigt, wirft viele Fragen auf. Die Zulassung ließe sich auch dadurch vereinfachen, indem Heilmittelerbringer in ihrem Bundesland künftig nur noch eine Anlaufstelle hätten, bei der sie die Zulassung beantragen. Aus Sicht der Krankenkassen könnte man kurzfristig aber auch auf das Nachweis- und Prüfungsverfahren für Fortbildungen verzichten, da dies für alle Beteiligten zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führt. Erleichterungen bei der Abrechnung wären möglich, wenn die Inhalte einer Heilmittelverordnung zusätzlich in Form eines zweidimensionalen Barcodes auf der Verordnung abgebildet wären.

Blanko-Verordnung am therapeutischen Nutzen ausrichten

Eine größere Therapieverantwortung der Heilmitteltherapeutinnen und -therapeuten sowie die Einbeziehung digitaler Versorgungsangebote werden grundsätzlich begrüßt. Eine Umsetzung der sogenannten Blanko-Verordnung erfordert jedoch flankierende gesetzliche Regelungen, um die Therapiesicherheit, Behandlungsqualität und Wirtschaftlichkeit in der Heilmittelversorgung nicht zu gefährden. Solche Fragen können nicht allein in Verträgen geregelt werden. Ob die vorliegenden Gesetzesvorschläge zum TSVG dafür ausreichen, wird sich zeigen. Die Bewertungsverfahren für digitale Versorgungsangebote sollten so ausgestaltet sein, dass sie einerseits die Spezifika digitaler Anwendungen berücksichtigen, andererseits aber auch eine Prüfung des therapeutische Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit gewährleistet bleiben.

Ausbildungsreform dringend überfällig – Schulgeld abschaffen

Die angekündigte Überarbeitung der Berufsausbildungen ist mehr als überfällig. Dies gilt auch für die Abschaffung des in vielen Bereichen noch zu zahlen Schulgeldes. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Ausbildungsfinanzierung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die aus Steuermitteln von Bund und Ländern zu finanzieren ist. Die Integration der Inhalte zeit- und kostenintensiver Weiterbildungen in die physiotherapeutische Berufsausbildung ist eine seit langem erhobene Forderung des GKV-Spitzenverbandes und sollte bei der Ausbildungsreform dringend mit vollzogen werden, um die Ausbildungen in der Physiotherapie wieder attraktiver zu machen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden