Qualitätsverträge

Neues Instrument zur Weiterentwicklung der Qualität in Krankenhäusern

September 2018

Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben mit der Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung die Grundlage für Krankenhäuser und Krankenkassen geschaffen, spezielle Qualitätsverträge abzuschließen. Diese Qualitätsverträge ermöglichen es nun Vertragspartnern vor Ort, über die im Kollektivvertrag bestehenden Qualitätsanforderungen hinauszugehen. Denkbar ist auch, neue Versorgungskonzepte mit individuell zu verhandelnden Finanzierungsmodellen vertraglich zu vereinbaren. Ob damit tatsächlich eine Weiterentwicklung der Qualität in den Krankenhäusern einhergeht, soll durch eine begleitende wissenschaftliche Untersuchung geklärt werden.

Das Krankenhausstrukturgesetz sieht vor, dass die Wirksamkeit der Qualitätsverträge zunächst an vier Leistungsbereichen erprobt werden soll. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hierfür Folgende beschlossen:

- Endoprothetische Gelenkversorgung

- Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten

- Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten

- Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus

Die Rahmenvereinbarung legt nun die von den regionalen Vertragspartnern verbindlich einzuhaltenden Bedingungen fest, die für eine aussagekräftige Evaluation der Qualitätsverträge durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erforderlich sind. Wesentliche inhaltliche Vorgaben ergeben sich dabei aus dem Evaluationskonzept des Instituts. Dort sind u. a. die auf Basis bestimmter Qualitätsziele entwickelten Evaluationskennziffern für die unterschiedlichen Themen definiert, die im Laufe des vierjährigen Erprobungszeitraums von den Vertragspartnern über festgelegte Verfahren zu übermitteln sind.

Eine Pflegerin und ein Pfleger stehen am Krankenhausbett einer älteren Dame

Lediglich für das Thema „Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus“ konnten diese Kennziffern noch nicht festgelegt werden. Denn gerade dort sind sehr unterschiedliche neue Konzepte zu erwarten, die speziell darauf abgestimmte Messgrößen erforderlich machen. Um gemeinsam die Evaluationskennziffern für solche konkreten Vertragsprojekte zu entwickeln, wird es noch im September einen ersten Workshop des IQTIG geben. Der Workshop richtet sich an potenzielle Vertragspartner, Patientenvertreterinnen und –vertreter sowie an Expertinnen und Experten. Die Ergebnisse werden vom IQTIG aufbereitet und als Addendum zum Evaluationskonzept veröffentlicht. Damit stehen sie allen potenziellen Vertragspartnern – auch solchen, die nicht an dem Workshop teilgenommen haben – zur Verfügung.

Der GKV-Spitzenverband erhofft sich durch die unmittelbare Einbeziehung interessierter Krankenhäuser und Krankenkassen eine besondere Akzeptanz für das Instrument Qualitätsvertrag. Denn Voraussetzung für eine erfolgreiche Erprobung des Qualitätsinstruments ist der Abschluss von Qualitätsverträgen – unabhängig vom ausgewählten Leistungsbereich.

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