Qualitätsverträge
Neues Instrument zur Weiterentwicklung der Qualität in Krankenhäusern
Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben mit der Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung die Grundlage für Krankenhäuser und Krankenkassen geschaffen, spezielle Qualitätsverträge abzuschließen. Diese Qualitätsverträge ermöglichen es nun Vertragspartnern vor Ort, über die im Kollektivvertrag bestehenden Qualitätsanforderungen hinauszugehen. Denkbar ist auch, neue Versorgungskonzepte mit individuell zu verhandelnden Finanzierungsmodellen vertraglich zu vereinbaren. Ob damit tatsächlich eine Weiterentwicklung der Qualität in den Krankenhäusern einhergeht, soll durch eine begleitende wissenschaftliche Untersuchung geklärt werden.