Terminservicestellen
Ab Oktober auch Termine für Psychotherapie
Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg tritt zum 1. Oktober 2018 ein Beschluss zur Leistungserweiterung der Terminservicestellen in Kraft. Bereits am 7. November 2017 hatte das Bundesschiedsamt beschlossen, dass die Terminservicestellen verpflichtet sind, auch Termine für Probatorik (als Voraussetzung für den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung) zu vermitteln, wenn eine Behandlung als „zeitnah erforderlich“ eingestuft wird.