Terminservicestellen

Ab Oktober auch Termine für Psychotherapie

September 2018

Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg tritt zum 1. Oktober 2018 ein Beschluss zur Leistungserweiterung der Terminservicestellen in Kraft. Bereits am 7. November 2017 hatte das Bundesschiedsamt beschlossen, dass die Terminservicestellen verpflichtet sind, auch Termine für Probatorik (als Voraussetzung für den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung) zu vermitteln, wenn eine Behandlung als „zeitnah erforderlich“ eingestuft wird.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte am 19. Dezember 2017 gegen den Beschluss des Bundesschiedsamtes geklagt und einstweiligen Rechtsschutz (Anordnung der aufschiebenden Wirkung) beantragt. Mit Beschluss vom 18. Mai 2018 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den Antrag der KBV auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Schiedsspruch des Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung vom 7. November 2017 zur Anlage 28 BMV-Ä (Terminservicestellen) abgelehnt.

Den Einwänden der KBV gegen den Schiedsspruch ist das Gericht ausdrücklich nicht gefolgt. Die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt, dass die durch das Bundesschiedsamt festgesetzten Ergänzungen der Anlage 28 BMV-Ä sofort vollziehbar sind. Da die KBV die Möglichkeit nicht anerkannte, auf den aktuell gültigen Formularen (Individuelle Patienteninformation PTV 11) das vorhandene Freitextfeld für den im Schiedsspruch geforderten Vermerk zu nutzen, dass eine psychotherapeutische Behandlung des Patienten bzw. der Patientin „zeitnah erforderlich“ ist, wurden entsprechende Änderungen des PTV 11 fachlich konsentiert und in die Anlage 1 des Bundesmantelvertrags (Psychotherapie-Vereinbarung) aufgenommen. Die angepasste Fassung des Formblatts PTV 11 löst die bisherige Fassung zum 1. Oktober 2018 ab.

Telefonische Terminvergabe (Symbolbild)

Hintergrund

Seit Januar 2016 vermitteln die Terminservicestellen Facharzt-Termine an Patientinnen und Patienten, die ansonsten wochen- oder monatelang auf einen Termin warten müssten. Dabei müssen die vermittelten Termine innerhalb von vier Wochen nach Anfrage und in der Region der Patientinnen und Patienten stattfinden. Im April 2017 wurde das Angebot um die Vermittlung von Terminen in der Psychotherapie erweitert: Seitdem vermitteln die Servicestellen Termine für Sprechstunden und zur Akutbehandlung bei Psychotherapeutinnen und –therapeuten. Die aktuelle Änderung ermöglicht nun, Patientinnen und Patienten zu Terminen für probatorische Sitzungen zu vermitteln. Diese (mindestens zwei bis vier) Vorgespräche sind Voraussetzung für den Beginn einer der drei sogenannten Richtlinientherapien (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie).

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