Terminservicestellen

Raus aus der Warteschleife

März 2017

„Kassenpatient? Da können wir Ihnen leider kurzfristig keinen Termin anbieten.“ Viele gesetzlich Versicherte kennen diese Aussage nur zu gut. Oft müssen sie wochen- oder monatelang auf einen Facharzt-Termin warten, manchmal selbst bei dringenden medizinischen Anliegen.

Mit der Einrichtung von Terminservicestellen zur schnelleren Terminvergabe hat der Gesetzgeber schon vor rund einem Jahr eine Regelung geschaffen, die helfen soll, das Problem zu lösen. Nach Anfrage vermitteln die Terminservicestellen innerhalb der nächsten vier Wochen einen Facharzt-Termin in der Region. Im Jahr 2016 haben jede Woche über 2.000 Menschen auf diesem Wege einen Termin erhalten. Das System hat sich also bewährt.

Telefonische Terminvergabe (Symbolbild)

Ab April auch Psychotherapeuten-Termine

Nun wird das Angebot um die Vermittlung von Terminen in der Psychotherapie erweitert: Ab April 2017 vermitteln die Servicestellen Termine für Sprechstunden und zur Akutbehandlung bei Psychotherapeuten. Denn in diesem Bereich warten Betroffene besonders lang auf einen Ersttermin. Das erweiterte Angebot soll Menschen mit akutem Behandlungsbedarf helfen, damit sich psychische Krisen und Erkrankungen nicht zuspitzen.

Nach erfolgreicher Vermittlung haben Versicherte Anspruch auf bis zu sechs Einheiten (bei Kindern und Jugendlichen bis zu zehn Einheiten) zu je mindestens 25 Minuten. So können behandlungsbedürftige Erkrankungen, Krisen- und Ausnahmezustände frühzeitig erkannt werden, um sie rechtzeitig und fachgerecht zu behandeln. Bei Bedarf kann sich eine der drei etablierten Therapieformen (Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) anschließen.

Eine Übersicht aller Terminservicestellen stellt das Bundesministerium für Gesundheit bereit.

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