Ambulante Versorgung
Verpflichtende Psychotherapie-Sprechstunde eingeführt
Ab dem 1. April 2017 müssen Psychotherapeutinnen und –therapeuten eine Sprechstunde anbieten. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 24. November 2016 beschlossen und damit die Psychotherapie-Richtlinie geändert. Anlass war die Forderung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nach verbesserter Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.