Pflegeversicherung
Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste erprobt
Mit den Pflegereformen der letzten Jahre wurden im Rahmen des SGB XI sukzessiv die Unterstützungsmöglichkeiten speziell für hilfebedürftige Pflegeversicherte mit kognitiven und psychischen Einschränkungen ausgebaut. Um dem Betreuungsbedarf der anspruchsberechtigten Pflegeversicherten im ambulanten Bereich besser zu begegnen, wurde mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz durch § 125 SGB XI die Erprobung von Betreuungsdiensten ermöglicht.