Pflegeversicherung

Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste erprobt

März 2018

Mit den Pflegereformen der letzten Jahre wurden im Rahmen des SGB XI sukzessiv die Unterstützungsmöglichkeiten speziell für hilfebedürftige Pflegeversicherte mit kognitiven und psychischen Einschränkungen ausgebaut. Um dem Betreuungsbedarf der anspruchsberechtigten Pflegeversicherten im ambulanten Bereich besser zu begegnen, wurde mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz durch § 125 SGB XI die Erprobung von Betreuungsdiensten ermöglicht.

Ziel des Modellvorhabens war es, den Einsatz von Betreuungsdiensten in der pflegerischen Versorgung von insbesondere demenziell erkrankten Pflegebedürftigen zu bewerten. Die wissenschaftliche Begleitforschung hat daher die Wirksamkeit hinsichtlich der Kriterien Leistungsinhalte, Qualität, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz bei Nutzenden und Angehörigen begutachtet. Neben den Einrichtungsleitungen, Mitarbeitenden und Nutzenden der Betreuungsdienste hat das mit der Evaluation beauftragte IGES-Institut hierfür diese Zielgruppen ebenfalls in den Vergleichseinrichtungen - niedrigschwellige Betreuungsangebote und ambulante Pflegedienste - befragt. Die Forscher wählten ein quantitatives Erhebungsdesign, das die Entwicklung der Betreuungsversorgung zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Verlauf von drei Jahren erfasst.

Betreuung einer alten Frau in häuslicher Umgebung

Betreuungsdienste begegnen erhöhtem Betreuungsbedarf

Die Ergebnisse zeigen, dass sich Betreuungsdienste sowohl bezüglich der Zusammensetzung des Personals und der Betreuten als auch der umgesetzten Betreuungsinhalte und realisierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung systematisch von den Vergleichseinrichtungen (niedrigschwellige Betreuungsangebote, Pflegedienste) unterscheiden. Betreuungsdienste weisen ein vielfältigeres Spektrum von Fachkräften und Berufsabschlüssen auf als Pflegedienste und ein formell höheres berufliches Qualifikationsniveau im gesundheitlich-sozialen Bereich als niedrigschwellige Betreuungsangebote. Sie betreuen Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf und bieten vielfältige Maßnahmen an, die sich auf die Unterstützung alltäglicher Verrichtungen und die Haushaltsführung konzentrieren. Zudem setzen sie vermehrt Maßnahmen zur Qualitätssicherung speziell im Bereich der Betreuung um. Im Besonderen zeigt sich bei Nutzenden der Betreuungsdienste und deren Angehörigen, dass die Belastungssituation weniger stark empfunden wird und sie ihre Lebensqualität höher einschätzen. Es deutet also vieles darauf hin, dass mit Betreuungsdiensten dem erhöhten Betreuungsbedarf insoweit wirksam begegnet werden kann. Somit könnten Betreuungsdienste auch einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs - die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten Pflegebedürftiger zu erhalten und zu stärken - leisten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden