Wichtige Ergebnisse: Das Umsetzen einer leistungsbezogenen und kostendeckenden Vergütung würde die Ausgaben der Kostenträger (GKV, PKV und Selbstzahler) für rezeptpflichtige Arzneimittel um insgesamt 1,24 Mrd. Euro senken. Eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist dagegen nicht festzustellen. Vielmehr stelle die rückläufige Zahl von Apotheken bei einer gleichzeitig steigenden Anzahl der Beschäftigten eine Konsolidierung dar.
Kein Zusammenhang zwischen Versandhandel und Wirtschaftslage niedergelassener Apotheken
Zur wirtschaftlichen Ausgangslage der niedergelassenen Apotheken konstatieren die Gutachter, dass Apotheken in ländlichen Räumen nicht grundsätzlich wirtschaftlich schlechter aufgestellt sind. Die größere Anzahl von Apothekenschließungen sei in den letzten zehn Jahren in städtischen Räumen erfolgt. Diese Apotheken stünden in einem „ruinösen Wettbewerb“ zueinander. Vor dem Hintergrund der Niederlassungsfreiheit ist aus Sicht der Gutachter eine pauschale Finanzierung aller dieser Apotheken nicht zulässig. Eine starke wirtschaftliche Gefährdung sei tatsächlich nur für einen kleinen Teil der Apotheken gegeben. Ein Zusammenhang der wirtschaftlichen Lage der niedergelassenen Apotheken mit der Konkurrenz durch ausländische Versandapotheken besteht laut Gutachten nicht.