Apotheken

BMWi-Gutachten zur Apothekenvergütung veröffentlicht

März 2018

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Ende 2017 das finale Gutachten zur Apothekenvergütung veröffentlicht. Damit liegen erstmals belastbare Daten zur Apothekenvergütung vor. Diese Transparenz ist eindeutig zu begrüßen. Der GKV-Spitzenverband hatte in der Vergangenheit wiederholt valide und repräsentative Angaben über die Vergütungssituation gefordert.

Das aktuell veröffentlichte Gutachten analysiert u. a. die gegebene Versorgungssituation, die bei der Abgabe von Arzneimitteln entstehenden Aufwände sowie mögliche Reformansätze. Den Berechnungen wird dabei unter Berücksichtigung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher eine kostendeckende Vergütung der Apotheker-Leistungen zugrunde gelegt. Dieses in anderen Versorgungsbereichen bewährte Grundprinzip auch auf die Apothekerschaft zu übertragen, ist nachvollziehbar und richtig.

Wichtige Ergebnisse: Das Umsetzen einer leistungsbezogenen und kostendeckenden Vergütung würde die Ausgaben der Kostenträger (GKV, PKV und Selbstzahler) für rezeptpflichtige Arzneimittel um insgesamt 1,24 Mrd. Euro senken. Eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist dagegen nicht festzustellen. Vielmehr stelle die rückläufige Zahl von Apotheken bei einer gleichzeitig steigenden Anzahl der Beschäftigten eine Konsolidierung dar.

Kein Zusammenhang zwischen Versandhandel und Wirtschaftslage niedergelassener Apotheken

Zur wirtschaftlichen Ausgangslage der niedergelassenen Apotheken konstatieren die Gutachter, dass Apotheken in ländlichen Räumen nicht grundsätzlich wirtschaftlich schlechter aufgestellt sind. Die größere Anzahl von Apothekenschließungen sei in den letzten zehn Jahren in städtischen Räumen erfolgt. Diese Apotheken stünden in einem „ruinösen Wettbewerb“ zueinander. Vor dem Hintergrund der Niederlassungsfreiheit ist aus Sicht der Gutachter eine pauschale Finanzierung aller dieser Apotheken nicht zulässig. Eine starke wirtschaftliche Gefährdung sei tatsächlich nur für einen kleinen Teil der Apotheken gegeben. Ein Zusammenhang der wirtschaftlichen Lage der niedergelassenen Apotheken mit der Konkurrenz durch ausländische Versandapotheken besteht laut Gutachten nicht.

Beratungssituation in der Apotheke

Die Ergebnisse bestätigen aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes, dass eine Neuordnung der Vergütung von Apotheken überfällig ist. Notwendig sind eine größere Versorgungseffizienz und Impulse für patientenorientierte Strukturveränderungen. Auch angesichts der Überversorgung in städtischen Räumen wäre eine undifferenzierte Förderung aller möglicherweise von einer Schließung bedrohten Apotheken nicht sachgerecht. Trotz der bereits erfolgten Verabredung im Rahmen des Koalitionsvertrages, auf ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten hinzuwirken, ist der GKV-Spitzenverband der Auffassung, dass der Versandhandel zweifellos für die Patientenversorgung gerade in den ländlichen Gebieten sinnvoll und daher beizubehalten ist. Angesichts des nur geringen Marktanteils des Versandhandels an den gesamten Umsätzen von Arzneimitteln aus Apotheken, die zu Lasten der GKV abgegeben wurden, ist durch ihn eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung sicherlich nicht zu befürchten.

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