Palliativversorgung
Heute schon an morgen denken – gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Durch das Hospiz- und Palliativgesetz vom 1. Dezember 2015 wurde der Anspruch auf eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in stationären Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen geschaffen. Details zur Umsetzung hat der GKV-Spitzenverband mit den Vereinigungen der Träger der stationären Pflegeeinrichtungen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe auf Bundesebene vereinbart. Sie sind zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten – das Beratungsangebot kann also starten.