Telematikinfrastruktur

Start des Online-Produktivbetriebs steht unmittelbar bevor

Juni 2017

Nach umfangreichen Vorarbeiten konnte Ende 2016 die Erprobung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) als erste Online-Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beginnen. Bei dieser Anwendung können die Versichertendaten, die auf dem Chip der Karte gespeichert sind, durch Stecken der eGK in das Kartenlesegerät beim Arztbesuch automatisch auf Aktualität geprüft werden. Eine Eingabe per Hand ist in der Arztpraxis nicht mehr notwendig.

Hierfür wurden die an der Erprobung teilnehmenden 500 Leistungserbringerinstitutionen und sechs Krankenhäuser in der Testregion Nordwest an die dafür aufgebaute sichere Telematikinfrastruktur angeschlossen. Vorab wurden die Institutionen und Krankenhäuser mit den dafür notwendigen technischen Komponenten ausgestattet, die nach den Vorgaben der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) gebaut und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurden.

Erprobung verläuft erfolgreich

Mittlerweile konnten im Rahmen dieser Erprobung weit mehr als 500.000 Onlineprüfungen der Versichertenstammdaten auf Aktualität durchgeführt werden. Begleitet werden diese Testmaßnahmen mit kontinuierlichen und umfangreichen Analysen und Auswertungen. Besonders geprüft wurde auch die Performance der Online-Anwendung VSDM unter Last, d. h. insbesondere zum Quartalswechsel in Arztpraxen. Im Rahmen der Auswertungen zeigt sich, dass die Vorgaben für die Bearbeitungszeiten der Onlineprüfungen erfüllt werden. Insbesondere die Fachdienste der Krankenkassen liefen in der Pilotierung stabil. Technische Fehler, die an den übrigen Produkten auftraten, konnten identifiziert und durch geeignete Maßnahmen behoben werden.

Elektronische Gesundheitskarte

Fristgerechter Beschluss zur Freigabe

Nach Einschätzung und Bewertung der gematik wurde somit der Nachweis erbracht, dass alle Maßnahmen und Verfahren zur Durchführung des VSDM in der realen Versorgungsumgebung geeignet sind. Um mit der Anwendung VSDM in den bundesweiten Rollout zu starten, bedarf es eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der gematik. Diese hat sich im Juni 2017 mit der Freigabe der Anwendung für den Produktivbetrieb befasst und mit einem entsprechenden positiven Beschluss den Start für den Online-Produktivbetrieb der Telematikinfrastruktur gegeben. Damit ist auch die sanktionsbewehrte Frist eingehalten, die das eHealth-Gesetz hierfür mit dem 30. Juni 2017 vorgegeben hat.

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