Für Studienerfolg ist Kooperation der Krankenhäuser nötig
Das Brett, das hier gebohrt wird, ist dick – und die Teilnahme der Krankenhäuser an der Studie ist freiwillig. Ohne sie kann es aber keinen Erfolg geben. Der G-BA hat deshalb die betroffenen Verbände und Fachgesellschaften um Unterstützung gebeten. Dort war zunächst Skepsis bezüglich der Verwendung der Daten vorhanden. Größte Befürchtung der Kritiker: Dass der von den Wissenschaftlern vorgefundene Ist-Zustand in den Krankenhäusern vom G-BA zum Soll-Zustand erklärt werden würde. Dann hätte die Qualität nicht automatisch gewonnen.
Befragung von Fachexperten
Solchen Befürchtungen ist der G-BA mit einem sogenannten Experten-Prozess entgegengetreten. In strukturierten Fachgesprächen werden Experten befragt, wieviel und welches Personal ihrer Ansicht nach für eine leitliniengerechte Behandlung der Patienten notwendig ist – und was sich zur Psych-PV vor 25 Jahren geändert hat. Erste Gespräche zur Behandlung depressiver Patienten und zur Behandlung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher haben bereits stattgefunden. Angehört werden zunächst Ärzte, Pflegende und Psychotherapeuten - auch Betroffene und Angehörige kommen zu Wort.
Richtlinie zu Mindestanforderungen soll 2020 in Kraft treten
Am Ende des expertengestützten Prozesses wird der G-BA dann die neuen Mindestanforderungen an die Personalausstattung zum 1. Januar 2020 normativ festlegen. Mit den erhobenen Studiendaten wird dieser Prozess unterstützt. Positiv ist, dass die Krankenhäuser diese Chance erkannt haben und sich inzwischen aktiv daran beteiligen. Ziel allen Bemühens ist damals wie heute die Sicherung der Versorgungsqualität und die Anpassung an den aktuellen wissenschaftlichen Stand.