Stationäre Versorgung
Qualitätsorientierte Krankenhausplanung endlich möglich
Durch das Krankenhausstrukturgesetz wurde erstmals die Krankenhausplanung mit der Qualitätssicherung im Krankenhaus verbunden. Damit werden künftig qualitätsorientierte Entscheidungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden über den Verbleib oder die Zulassung eines Krankenhauses möglich.