Neues Verfahren
Zweitmeinung einholen - aber richtig
Werden Versicherten Eingriffe empfohlen, die möglicherweise gar nicht notwendig sind, sollen diese Versicherten in Zukunft in einem besonderen Verfahren die zweite Meinung einer besonders qualifizierten Ärztin bzw. eines Arztes einholen können. Wie diese besondere Qualifikation beschaffen ist, um welche Eingriffe es sich handelt und wie das Verfahren praxistauglich gemacht werden kann, muss der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen, der hierzu intensiv berät, sodass die neue Leistung voraussichtlich ab dem Jahr 2017 zur Verfügung steht.