Krankenhaus
Übergang in die Versorgung nach Krankenhaus-Behandlung verbessert
Um Probleme beim Übergang in die Versorgung nach einer Krankenhausbehandlung zu lösen, sind Krankenhäuser bereits jetzt verpflichtet, die Entlassung von Patientinnen und Patienten zu managen. Dennoch werden häufig Probleme konstatiert. Deshalb sah es der Gesetzgeber als erforderlich an, bestehende Regelungen weiter zu konkretisieren und die Handlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser im Sinne der Patientinnen und Patienten zu erweitern.