Arzneimittel
Versicherte haben Anspruch auf Medikationsplan
Seit dem 1. Oktober 2016 haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnete, systemisch wirksame Arzneimittel über eine Dauer von mindestens 28 Tagen anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Diesen erstellt die behandelnde Vertragsärztin bzw. der behandelnde Vertragsarzt.