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Intrakranielle Stents aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen
Am 15. September 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einstimmig die Anwendung von Stents zur Aufweitung von arteriosklerotisch verengten, intrakraniellen Arterien (intrakranielles Stenting) zur Schlaganfallprophylaxe aus dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Dabei sieht die Richtlinie begrenzte Ausnahmen vom Ausschluss vor.