Informationsportal

„Sozialversicherung für Arbeitgeber“ vor dem Start

September 2016

Das Bundeskabinett hat im Dezember 2014 den Aufbau und Betrieb eines Informationsportals für die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beschlossen. Insbesondere Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in kleinen und mittleren Unternehmen soll dieses Portal als Informationsquelle dienen, um sie über die relevanten Erfordernisse und Verpflichtungen gegenüber den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung gebündelt zu informieren.

Ziel des Portals

Das als Onlineportal umgesetzte Informationsportal „Sozialversicherung für Arbeitgeber“ soll die wesentlichen sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen, denen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland unterliegen, darstellen. Im Vordergrund sollen dabei Funktionalität und Übersichtlichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer stehen: Die Benutzeroberfläche der Internetseite soll auch für IT-Laien verständlich aufgebaut werden. Ein Informationsassistent soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch einfache Entscheidungsfragen durch das Portal führen und ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Darüber hinaus werden in einer Bibliothek Rundschreiben, Besprechungsergebnisse und allgemein zugängliche Informationen der Träger der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt, um das Portal auch ganz allgemein als Wissensquelle nutzen zu können.

Grundsätzlich soll das Informationsportal die bestehenden Angebote der Träger der Sozialversicherung nicht ersetzen, sondern vielmehr die bestehenden Informationenmöglichkeiten im Internet bündeln. Damit sparen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Zeit – und gleichzeitig werden die Hotlines der einzelnen Träger der Sozialversicherung entlastet.

Ein Mann und eine Frau am Rechner-Monitor

Konzeptionelle Umsetzung und Start des Portals

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) beauftragt, die technische Umsetzung zu realisieren sowie ein Organisationshandbuch für den Betrieb zu erstellen. Die technische Umsetzung umfasst die Einrichtung eines Entwicklungs- und Qualitätssicherungssystems und die Vorbereitung für die Übernahme in das Produktionssystem im Zeitraum November 2015 bis Dezember 2016. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung, die Krankenkassen sowie sonstige involvierte Institutionen werden bei der Einrichtung des Informationsportals ihr Know-how einbringen, die ITSG in der inhaltlichen Ausrichtung der einzelnen Prozesse unterstützen und sicherstellen, dass die gefundenen Ergebnisse fachinhaltlich qualitätsgesichert werden. Voraussichtlich Anfang 2017 wird das Informationsportal durch das BMAS freigeschaltet. Es ist dann für jedermann öffentlich zugänglich. Den Betrieb und die Weiterentwicklung des Portals übernimmt der GKV-Spitzenverband unter Mitwirkung der übrigen Träger der Sozialversicherung.

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