Europa

Verwaltungsrat positioniert sich zur europäischen Säule sozialer Rechte

September 2016

In einer am 24. August 2016 verabschiedeten Position begrüßt der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes das Ziel der Europäischen Kommission, das eine erneuerte Konvergenz, also eine stärkere Angleichung, der sozialen Sicherung auf hohem Niveau in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) anstrebt. Ein hohes Sozialschutzniveau und der Abbau sozialer und gesundheitlicher Ungleichheiten in allen Mitgliedstaaten sei die Grundlage des langfristigen und politischen Zusammenhalts der Union.

Nach Einschätzung des Verwaltungsrates stehen die EU-Länder in den Bereichen betriebliche Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen sowie Langzeitpflege vor einigen gemeinsamen, im Großen und Ganzen jedoch sehr unterschiedlichen Herausforderungen, denen im Wesentlichen auf nationalstaatlicher Ebene begegnet werden sollte. Systematische Vergleiche und ein freiwilliger Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten können dazu beitragen, voneinander zu lernen und die Pflege- und Gesundheitssysteme in Europa zu modernisieren.

Regelungsbedarf bei Verordnungen

Entsprechende Instrumente stehen der EU bereits zur Verfügung, sodass kein Bedarf grundlegender Neuerungen des EU-Rechts im Bereich Gesundheits- und Langzeitpflege bestehe. Lediglich in die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit seien explizite Regelungen für das Risiko der Langzeitpflege aufzunehmen, um die Effektivität dieser Verordnungen zu gewährleisten.

Europäische Flagge

Europäische Säule beschreibt Grundsätze der Sozialpolitik

Die Europäische Kommission hatte im März 2016 einen ersten Entwurf für eine europäische Säule sozialer Rechte vorgelegt und eine öffentliche Konsultation dazu gestartet. Diese läuft noch bis zum Jahresende. Die Säule stellt eine Reihe sozialpolitischer Grundsätze auf, die kennzeichnend für die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten werden sollen. Die fertige Säule soll keine neuen, individuellen Rechte begründen, sondern ein Bezugsrahmen für ein „Leistungsscreening“ der Mitgliedstaaten im Bereich Beschäftigung und Soziales werden, nationale Reformen vorantreiben und als „Kompass für eine erneuerte Konvergenz“ dienen.

Ziele der Säule sind eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, ein Mindestniveau für den Sozialschutz sowie die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Hintergrund sind aus der Krise der vergangenen Jahre gezogene Lehren des Euro-Raums und die Absicht der EU, stärker auf Beschäftigung und Soziales zu fokussieren.

Nach Ende der Konsultation plant die Europäische Kommission, bereits im Frühjahr 2017 einen endgültigen Vorschlag vorzustellen.

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