Europäische Säule beschreibt Grundsätze der Sozialpolitik
Die Europäische Kommission hatte im März 2016 einen ersten Entwurf für eine europäische Säule sozialer Rechte vorgelegt und eine öffentliche Konsultation dazu gestartet. Diese läuft noch bis zum Jahresende. Die Säule stellt eine Reihe sozialpolitischer Grundsätze auf, die kennzeichnend für die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten werden sollen. Die fertige Säule soll keine neuen, individuellen Rechte begründen, sondern ein Bezugsrahmen für ein „Leistungsscreening“ der Mitgliedstaaten im Bereich Beschäftigung und Soziales werden, nationale Reformen vorantreiben und als „Kompass für eine erneuerte Konvergenz“ dienen.
Ziele der Säule sind eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, ein Mindestniveau für den Sozialschutz sowie die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Hintergrund sind aus der Krise der vergangenen Jahre gezogene Lehren des Euro-Raums und die Absicht der EU, stärker auf Beschäftigung und Soziales zu fokussieren.
Nach Ende der Konsultation plant die Europäische Kommission, bereits im Frühjahr 2017 einen endgültigen Vorschlag vorzustellen.