Qualitätssicherung
Krebsregister erfassen zukünftig auch weißen Hautkrebs
Mit dem im August 2021 verabschiedeten Krebsregisterdatengesetz erweiterte der Gesetzgeber die Krebsregistrierung nach § 65c SGB V. Nunmehr werden auch bestimmte Arten des nicht-melanotischen Hautkrebses und seiner Frühstadien - auch unter dem Begriff weißer Hautkrebs bekannt - registriert. Der GKV-Spitzenverband hat nun festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Krankenversicherung die Krebsregistrierung vergütet.