Studienbeginn nach langen Vergabeverfahren
In der jüngeren Vergangenheit nahmen zusätzlich die Vergabeverfahren viel Raum ein, in denen der G-BA eine „unabhängige wissenschaftliche Institution“ auswählt, die dann schließlich die Erprobungsstudie plant, durchführt und deren Ergebnisse auswertet. Mehrere dieser Verfahren sind jetzt so weit fortgeschritten, dass die ersten Studien tatsächlich begonnen haben. Das bedeutet: Das jeweilige Studienprotokoll wurde von einer Ethikkommission genehmigt, es wurden Studienzentren (also Kliniken oder Praxen) ausgewählt, in denen die Patientinnen und Patienten in der Studie behandelt werden, eine Datenbank zur Erfassung der Studiendaten eingerichtet und vieles mehr. Derzeit werden die ersten Studienteilnehmenden behandelt. Die derzeit laufenden Studien untersuchen verschiedene Behandlungen: So erprobt beispielsweise eine Studie, ob bei häufig wiederkehrenden Mandelentzündungen immer eine Komplettentfernung der Mandeln erfolgen muss oder ob nicht auch die schonendere Teilentfernung ausreicht. Eine andere Studie untersucht die Wirksamkeit von Ultraschallbehandlungen bei bestimmten gutartigen Gebärmuttergeschwülsten.
Studienübersicht online verfügbar
Zeitgleich mit diesem Meilenstein hat der G-BA auf seiner Homepage eine gesonderte Rubrik zu den Erprobungsstudien eingerichtet. Unter der Adresse: https://www.g-ba.de/studien/ finden sich alle Erprobungsvorhaben, für deren Durchführung eine unabhängige wissenschaftliche Institution beauftragt wurde. Zu jeder Studie gibt es eine Detailseite mit den Eckdaten zur Studie selbst, zur jeweiligen unabhängigen wissenschaftlichen Institution, zum Studienstatus sowie eine Auflistung der teilnehmenden Studienzentren. Letztere kann hilfreich sein, wenn Erkrankte, ihre Ärztinnen und Ärzte oder auch die jeweils zuständige Krankenkasse nach einer Behandlungsmöglichkeit im Rahmen einer Studie suchen. Für die Krankenkassen sind diese Informationen außerdem wichtig, weil die spezifisch vergüteten medizinischen Leistungen im Rahmen der Studie nur von diesen gelisteten Zentren abgerechnet werden dürfen. Die Inhalte in dieser Rubrik werden regelmäßig aktualisiert. Es ist vorgesehen, dass nach Abschluss einer Studie dort auch der jeweilige Abschlussbericht veröffentlicht wird, um maximale Transparenz über die Ergebnisse dieser mit Beitragsmitteln finanzierten Forschungsvorhaben zu erzeugen. (ago)