Umfassende Information der Versicherten
Mit der Einladung zur Teilnahme an einem der Früherkennungsprogramme erhalten die Versicherten eine ausführliche Informationsbroschüre. Diese enthält Erläuterungen zu den Früherkennungsuntersuchungen und informiert über die Datenverarbeitung und über Widerspruchsmöglichkeiten. Die Broschüre wird auch in Arztpraxen ausliegen und auf der Homepage des G-BA verfügbar sein. Versicherte, die mit der Speicherung und Auswertung ihrer persönlichen Daten nicht einverstanden sind, können gegenüber einer zentralen Stelle widersprechen.
Daten lassen keinen Rückschluss auf Personen zu
Die Datenverarbeitung für die Programmbeurteilung ist so organisiert, dass keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person möglich sind. Die Dokumentation der Untersuchungen wird von den Arztpraxen und Laboren verschlüsselt über die Kassenärztlichen Vereinigungen an eine unabhängige Vertrauensstelle weitergeleitet. Dort wird aus der Krankenversicherungsnummer ein Pseudonym gebildet. So können die Daten ohne Rückschluss auf eine bestimmte Person in der Auswertungsstelle zusammengeführt werden. Dies ist beispielsweise erforderlich, um herauszufinden, wie häufig bei einer auffälligen Früherkennungsuntersuchung in der Abklärung tatsächlich Krebs diagnostiziert wird. Der G-BA oder eine von ihm beauftragte Stelle wird auf Grundlage der Auswertungen alle zwei Jahre einen Bericht über die Ergebnisse der Programmbeurteilung veröffentlichen. (pus)