Vorsorge

Krebs-Früherkennung: Dokumentation neuer Programme startet im Herbst

August 2020

Mehr als 45 Millionen Versicherte haben Anspruch auf die Teilnahme an den neuen Früherkennungsprogrammen für Darmkrebs für Darmkrebs (Start Mitte 2019) und für Gebärmutterhalskrebs (Start Anfang 2020). Um die Qualität der Programme kontinuierlich zu prüfen und zu verbessern, wird die Dokumentation der Untersuchungen in Arztpraxen und Laboren ab Oktober 2020 standardisiert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Der Aufbau der Strukturen für die Datenverarbeitung ist weitgehend abgeschlossen. Derzeit laufen noch Tests mit den beteiligten Stellen, sodass ab Oktober 2020 mit der Dokumentation begonnen werden kann. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und Programmbeurteilung sind in der Richtlinie des G-BA für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) geregelt.

Arzt und Patientin betrachten einen Monitor

Umfassende Information der Versicherten

Mit der Einladung zur Teilnahme an einem der Früherkennungsprogramme erhalten die Versicherten eine ausführliche Informationsbroschüre. Diese enthält Erläuterungen zu den Früherkennungsuntersuchungen und informiert über die Datenverarbeitung und über Widerspruchsmöglichkeiten. Die Broschüre wird auch in Arztpraxen ausliegen und auf der Homepage des G-BA verfügbar sein. Versicherte, die mit der Speicherung und Auswertung ihrer persönlichen Daten nicht einverstanden sind, können gegenüber einer zentralen Stelle widersprechen.

Daten lassen keinen Rückschluss auf Personen zu

Die Datenverarbeitung für die Programmbeurteilung ist so organisiert, dass keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person möglich sind. Die Dokumentation der Untersuchungen wird von den Arztpraxen und Laboren verschlüsselt über die Kassenärztlichen Vereinigungen an eine unabhängige Vertrauensstelle weitergeleitet. Dort wird aus der Krankenversicherungsnummer ein Pseudonym gebildet. So können die Daten ohne Rückschluss auf eine bestimmte Person in der Auswertungsstelle zusammengeführt werden. Dies ist beispielsweise erforderlich, um herauszufinden, wie häufig bei einer auffälligen Früherkennungsuntersuchung in der Abklärung tatsächlich Krebs diagnostiziert wird. Der G-BA oder eine von ihm beauftragte Stelle wird auf Grundlage der Auswertungen alle zwei Jahre einen Bericht über die Ergebnisse der Programmbeurteilung veröffentlichen. (pus)

Bleiben Sie auf dem Laufenden