Digitalisierung

Erster Bericht zum Onlinezugangs-Gesetz

Juni 2020

Zum 31. März 2020 hat der GKV-Spitzenverband dem Bundesministerium für Gesundheit erstmals einen Bericht zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vorgelegt. Das OZG vom August 2017 verpflichtet die Verwaltungen in Deutschland (also auch die gesetzlichen Krankenkassen), bis Ende des Jahres 2022 sämtliche Leistungen auch digital anzubieten. Dazu soll ein übergreifender Portalverbund geschaffen werden, der für die Bürgerinnen und Bürger ein zentrales digitales Zugangstor zu Verwaltungsleistungen darstellt. Die jährliche Berichtspflicht zum OZG geht zurück auf das Digitale-Versorgung-Gesetz vom Dezember 2019.

In dem Bericht setzt der GKV-Spitzenverband drei inhaltliche Schwerpunkte:

  • Zusammenstellung der Ergebnisse einer Abfrage bei den Krankenkassen über Stand und Fortschritt der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen für Versicherte
  • Beschreibung der digitalisierten Verwaltungsleistungen
  • Konzept für die technische Anbindung der Krankenkassen an den Portalverbund, das sogenannte Bürgerportal

Methodik

An der Erhebung haben sich 85 Prozent der derzeit 105 Kranken- und Pflegekassen beteiligt. Sie repräsentieren 99 Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland. Basis der Abfrage zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen bildete ein Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit 59 einzelnen Verwaltungsleistungen für den OZG-Umsetzungsprozess (GKV-60-Leistungskatalog). Dieser GKV-60-Leistungskatalog wird von den Kranken- und Pflegekassen auch weiterhin geprüft und aktualisiert.

Die Bewertung des Digitalisierungsstandes erfolgte nach einem fünfstufigen Reifegradmodell des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Danach bedeuten:

  • die Stufe 0: offline; auf Behördenwebseiten sind keine Informationen zur Leistung vorhanden
  • die Stufe 1: Information
  • die Stufe 2: Formular-Assistent
  • die Stufe 3: Online-Leistung
  • die Stufe 4: Online-Transaktion

Die Stufen 3 und 4 erfüllen dabei die OZG-Anforderungen zur Digitalisierung der Verwaltungsleistungen.

Wichtige Befragungsergebnisse

  • Bei den 59 Verwaltungsleistungen schätzen zwischen 62 und 99 Prozent der in der Auswertung erfassten Kranken- und Pflegekassen den Reifegrad mit 0 ein. Bis zu 23,8 Prozent geben den Reifegrad 1, bis zu 12,9 Prozent den Reifegrad 2 an. Das bedeutet, dass ein Großteil der Verwaltungsleistungen der GKV noch nicht online auf den Webseiten des Bürgerportals zur Verfügung steht.
  • Bei immerhin rund 11,8 Prozent der Verwaltungsleistungen wird jedoch das OZG durch die GKV bereits heute erfüllt (höchstmöglicher Reifegrad 4).
Ein Mann arbeitet am Computer, eine Frau steht neben ihm und sieht auf den Bildschirm

Bei genauerer Betrachtung sind diese Ergebnisse nicht so deprimierend, wie es scheint. Für das hohe Maß an Reifegradeinschätzungen 0 gibt es eine wesentliche Ursache: Das Merkmal „Portalintegration“ ist eins von zehn Bewertungskriterien zur Reifegradeinschätzung der gesamten Verwaltungsleistung. Die Portalintegration sichert die technische Anbindung der Krankenkassenportale an das Bundesportal, sodass Anfragen, die darüber gestellt werden, in den Krankenkassenportalen weiterbearbeitet werden können. Das Bundesportal in der Verantwortung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wird jedoch zurzeit noch aufgebaut und stand zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht zur Verfügung - eine Portalintegration konnte also faktisch noch gar nicht erfolgen.

Vielversprechende Ansätze

Wie ebenfalls im Bericht dargestellt, haben die Kranken- und Pflegekassen aber bereits ein Konzept zur technischen Anbindung der Kassenportale an das Bürgerportal erarbeitet – und damit einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltungsleistungen nach dem OZG gemacht. (rsc)

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