Digitalisierung
Erster Bericht zum Onlinezugangs-Gesetz
Zum 31. März 2020 hat der GKV-Spitzenverband dem Bundesministerium für Gesundheit erstmals einen Bericht zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vorgelegt. Das OZG vom August 2017 verpflichtet die Verwaltungen in Deutschland (also auch die gesetzlichen Krankenkassen), bis Ende des Jahres 2022 sämtliche Leistungen auch digital anzubieten. Dazu soll ein übergreifender Portalverbund geschaffen werden, der für die Bürgerinnen und Bürger ein zentrales digitales Zugangstor zu Verwaltungsleistungen darstellt. Die jährliche Berichtspflicht zum OZG geht zurück auf das Digitale-Versorgung-Gesetz vom Dezember 2019.