Gesundheitsdaten für Forschungszwecke

Datentransparenz wird neu geregelt

Juni 2020

Gesundheitsdaten können wichtige Erkenntnisse für die Versorgungsforschung sowie für die Planung und Steuerung der gesundheitlichen Versorgung liefern. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vom November 2019 wurde die Nutzbarkeit dieser Daten für Forschungszwecke verbessert. Der GKV-Spitzenverband setzte sich dabei mit seiner Forderung durch, Versichertendaten ausschließlich pseudonymisiert zu sammeln. Am 13.05.2020 legte das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zur Neufassung der Datentransparenzverordnung vor.

Mit der Rechtsverordnung werden das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als zukünftiges Forschungsdatenzentrum und das Robert Koch-Institut als Vertrauensstelle bestimmt. Der Datenkörper soll in zwei Schritten aufgebaut werden. Wie erwartet umfasst er den Großteil der Abrechnungsdaten der einzelnen Leistungserbringergruppen mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Die ersten Datenlieferungen sind für das Jahr 2022 festgelegt.

Für den Aufbau des Forschungsdatenzentrums entstehen den gesetzlichen Krankenkassen für die Jahre 2020 und 2021 geschätzte Kosten von rund 12 Mio. Euro und für die Folgejahre von ca. 4 Mio. Euro. Hinzu kommen rund 500.000 Euro für den Aufbau der Vertrauensstelle.

Pseudonymisierung bereits bei den Krankenkassen

Der GKV-Spitzenverband übernimmt gemeinsam mit den Krankenkassen die Rolle der Datensammlung. Der Schutz der Versichertendaten hat dabei höchste Priorität. Die Daten werden bereits bei der Krankenkasse pseudonymisiert und ohne Namen und ohne Krankenversichertennummer weitergegeben. Das genaue Verfahren ist laut Verordnung von der Vertrauensstelle im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit festzulegen.

Keine Herausgabe von Einzeldatensätzen

Die neue Datentransparenzverordnung regelt zudem das Nähere zur Erstellung der Ergebnisse beim Forschungsdatenzentrum, darunter auch die notwendigen Bedingungen für eine kontrollierte Zugänglichmachung von Einzeldatensätzen. Herausgegeben werden diese weiterhin nicht.

Datentransparenz (Symbolbild)

Der GKV-Spitzenverband begrüßt den eingeschlagenen Weg. Mit dem DVG und der Neuregelung der Datentransparenzverordnung werden der Versorgungsforschung und –steuerung neue Möglichkeiten eröffnet und zugleich dem Datenschutz höchste Priorität eingeräumt. Durch die Übernahme einer Schlüsselrolle werden die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in die Lage versetzt, ihre Expertise für die Ausgestaltung der Neuordnung an zentraler Stelle einzubringen. (mra)

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