Rolle des G-BA gestärkt
Sehr zu begrüßen ist die starke Rolle, die dem Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) zugewiesen wird. Er erhält den Auftrag, ein bedarfsorientiertes Planungsinstrument zu entwickeln, das die Auswahl der INZ-Standorte auf Landesebene unterstützt. Für schwere Notfälle wie beispielsweise Schlaganfall oder Polytrauma soll der G-BA festlegen, wie ein Krankenhaus spezialisiert sein muss, um vom Rettungsdienst angefahren werden zu dürfen. Zudem soll er Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringung in INZ definieren. Die beabsichtigten Regelungen werden zu einer spürbaren Verbesserung der Notfallversorgung in ganz Deutschland führen.
Hürden für bundeseinheitliches Verfahren bleiben bestehen
Mithilfe eines Gemeinsamen Notfallleitsystems (GNL) soll die Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungserbringer der Notfallversorgung verbessert werden. Vorgesehen sind die digitale Vernetzung der Notrufnummern 112 und 116 117 sowie der Echtzeitzugriff auf die Kapazitäten des Rettungsdienstes, der INZ und der Krankenhäuser. Aufgrund der fehlenden Grundgesetzänderung wird die Schaffung einer, insbesondere aus Patientensicht gebotenen, bundesweit einheitlichen Struktur für die GNL leider deutlich erschwert, denn: Die Teilnahme der 112-Leitstellen am GNL ist freiwillig. Ziel muss es dennoch sein, ein bundeseinheitliches Ersteinschätzungsverfahren zu schaffen und eine länderübergreifende Interoperabilität der eingesetzten Softwaresysteme sicherzustellen.