Pflegeversicherung/Europa

In letzter Minute keine Einigung

Mai 2019

Das Reformvorhaben zur Pflege liegt erst einmal auf Eis. Trotz großer Übereinstimmungen beim Thema Pflege einigten sich kurz vor Ende der Legislaturperiode das Europäische Parlament (EP), der Rat der Europäischen Union (EU) und die Europäische Kommission nicht auf eine Erneuerung der Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme.

Die Koordinierungsverordnungen sollen sicherstellen, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger auch dann, wenn sie beispielsweise für eine Urlaubsreise, zum Studieren oder Arbeiten in ein anderes EU-Land reisen oder dort wohnen, immer von einem System der sozialen Sicherheit erfasst sind und dort die gleichen Rechte haben wie Einheimische. Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgend, werden Leistungen bei Pflegebedürftigkeit bei der europäischen Koordinierung bereits heute wie Gesundheitsleistungen behandelt. Die neuen Vorschriften sollen leichter durchsetzbar sein, und Betrug soll dadurch vermieden werden.

Mitgliedstaaten verweigern die Zustimmung

Zuvor waren die Verhandlungen zwischen den drei Gesetzgebungsorganen ungewöhnlich zügig verlaufen: In weniger als drei Monaten hatten sich die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer in den sogenannten Trilogverhandlungen im März 2019 auf ein Verhandlungsergebnis geeinigt. Doch schon kurz darauf verweigerte die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter überraschend die Zustimmung. Streit gab es offenbar über Fragen der Arbeitslosenversicherung und darüber, wie Personen, die in mehreren Staaten erwerbstätig sind, sozial abgesichert werden sollen. Das Reformpaket sah erstmals auch eigene Koordinierungsregeln für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit vor. Auch diese müssen nun nach der Wahl des Europaparlaments, womöglich unter neuen politischen Vorzeichen, weiterverhandelt werden.

Auch EP macht Vollbremsung

Mit äußerst knapper Mehrheit stoppten in der letzten Sitzungswoche vor den Wahlen auch die Europaparlamentarierinnen und -parlamentarier den ausgehandelten Kompromiss. Statt das Verhandlungsergebnis zu bestätigen und für die kommende Wahlperiode einzufrieren, verzichtete das EP auf eine Abstimmung. Damit bleibt unklar, ob die zukünftigen Federführerinnen und Federführer die bisherigen Ergebnisse berücksichtigen werden oder ob das Dossier noch einmal in Gänze oder in Teilen neu aufgerollt wird.

Europäische Flagge

Einigung bei Pflege in greifbarer Nähe

Schon heute werden Leistungen bei Pflegebedürftigkeit bei der europäischen Koordinierung wie Gesundheitsleistungen behandelt. Grund hierfür ist Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Was bereits gängige Praxis ist, soll nun auch explizit in den Koordinierungsverordnungen festgeschrieben werden, um die Regeln leichter durchsetzbar zu machen und Betrug zu verhindern. Statt ein eigenes Kapitel für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zu schaffen, wie die Europäische Kommission vorgeschlagen hatte, sollten diese gemeinsam mit Leistungen bei Krankheit geregelt werden. Durch die von EP und Rat vorgeschlagenen Änderungen zum Kommissionsvorschlag soll die tatsächliche Koordinierungspraxis im Bereich Pflege unverändert bleiben. So sollen mögliche Anspruchsverluste und zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Versicherten vermieden werden. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sollten EP und Rat bei Wiederaufnahme der Verhandlungen im Herbst diese Linie weiterverfolgen. (jei, hte)

Informationen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit stellt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) zur Verfügung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden