Pflegeversicherung

Bei Pflegebedürftigkeit auch im Ausland gut abgesichert?

Dezember 2017

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme in Europa fairer und anwendungsfreundlicher zu gestalten. Einen Schwerpunkt legt sie dabei auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Ihr Gesetzesvorschlag sieht vor, ein eigenes Kapitel für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und eine gemeinsame Definition dieser Leistungen zu schaffen. Außerdem beabsichtigt sie, alle Leistungen bei Pflegebedürftigkeit in den Mitgliedstaaten aufzulisten. Hiermit soll mehr Transparenz geschaffen und der spezifischen Natur der Pflegeleistungen besser Rechnung getragen werden.

Nachteile für Versicherte vermeiden

Was auf den ersten Blick nach einer versichertenfreundlichen Regelung aussieht, könnte erhebliche Probleme mit sich bringen. Ein eigenes Kapitel für Pflege zu schaffen, würde aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes zu Erschwernissen für die Versicherten oder gar Anspruchsverlusten führen, da viele Mitgliedstaaten nach wie vor keine eigene Pflegeversicherung haben. Eine gemeinsame Definition und die Auflistung der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit hingegen würden zu mehr Transparenz und einer besseren Anwendung des Koordinierungsrechts beitragen.

Europäische Fahne

Der GKV-Spitzenverband hat sich daher gegenüber der Bundesregierung, der Europäischen Kommission und dem Europaparlament dafür ausgesprochen, Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit gemeinsam zu regeln. Durch entsprechende Anpassung der bestehenden Regelungen für die Leistungen bei Krankheit kann die Pflege transparenter koordiniert werden, ohne dass es zu unerwünschten Abweichungen von der bisherigen Koordinierung und Nachteilen für Versicherte kommt. Die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.

Verhandlungen gehen weiter

Ende 2016 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnungen (EG) 883/2004 und (EG) 987/2009 vorgelegt. Zur Vorbereitung einer Position des Rates der EU laufen derzeit Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten. Der zuständige Ausschuss im Europäischen Parlament hat erste Ende November eigene Änderungsvorschläge beraten. Die Abgeordneten streben eine Einigung bis Sommer 2018 an, um anschließend in Verhandlungen mit dem Rat der EU zu treten.

Die o. g. Koordinierungsverordnungen sollen sicherstellen, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger auch dann, wenn sie beispielsweise für eine Urlaubsreise, zum Studieren oder Arbeiten in ein anderes Land reisen oder dort wohnen, immer von einem System der sozialen Sicherheit erfasst sind und dort die gleichen Rechte haben wie Einheimische. Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgend, werden Leistungen bei Pflegebedürftigkeit bei der europäischen Koordinierung bereits heute wie Gesundheitsleistungen behandelt. Die neuen Vorschriften sollen leichter durchsetzbar sein, und Betrug soll dadurch vermieden werden.

Weitere Informationen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit finden Sie hier.

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