Europa/Gesundheitswesen

Europa: zentrales digitales Zugangstor kommt

September 2018

Die Sozialversicherungsträger und andere Behörden der EU-Mitgliedstaaten werden zukünftig verpflichtet, Informationen über bestimmte binnenmarktrelevante Rechte, Pflichten und Vorschriften sowie den Zugang zu bestimmten Verwaltungsverfahren online und mehrsprachig bereitzustellen und mit einer zentralen europäischen Plattform zu verknüpfen.

Hierzu gehören Rechte und Pflichten der Versicherten und Arbeitgebenden im Bereich der sozialen Sicherheit, Informationen über die medizinische Behandlung, Zugang zu Krankenversicherung und Prävention sowie über den Kauf von Arzneimitteln. Eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine A1-Bescheingung für Dienstreisen oder Entsendungen ins Ausland sollen Versicherte künftig online beantragen und erhalten können. Auch die An- oder Ummeldung bei einer Krankenkasse durch den Arbeitgeber gehören zu den Verfahren, die verpflichtend online anzubieten sind.

Auf diesen Kompromiss haben sich das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission verständigt. Die Europäische Kommission hatte die Einrichtung einer zentralen digitalen Bürgerplattform auf europäischer Ebene im Mai 2017 vorgeschlagen.

Ursprüngliche Pläne deutlich entschärft

Die ursprünglichen Vorschläge der Europäischen Kommission zur Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors hätten weitreichende Auswirkungen auf die Sozialversicherungsträger sowie deren Verbindungsstellen (etwa die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, DVKA) gehabt. Sie sollten verpflichtet werden, viele Verwaltungsverfahren vollständig online abzuwickeln. Hierzu gehörten die Beantragung sämtlicher Leistungen der Krankenkassen, die Registrierung von Unternehmen sowie Beschäftigten bei öffentlichen Versorgungs- und Versicherungssystemen, die Meldung bei Beendigung eines Vertrags mit Beschäftigten an die Sozialversicherungsträgern sowie die Zahlung von Sozialbeiträgen für Beschäftigte.

Europäische Flagge

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, mit dem grundsätzlich zur Anwendung kommenden Sachleistungsprinzip, gibt es eine Fülle von Sach- und Geldleistungen mit sehr unterschiedlichen Antrags- oder Genehmigungsverfahren, die zum Teil auch über die Leistungserbringenden abgewickelt werden oder diese einbeziehen. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes wäre die Beantragung sämtlicher Leistungen über das digitale Zugangstor daher nicht sachgerecht gewesen. Auch waren die von der Europäischen Kommission vorgesehen Mittel für die umfangreiche Übersetzung von Informationen und Unterstützungsangeboten ins Englische aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung unzureichend.

Wie geht es weiter?

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Entwurf nach der Sommerpause offiziell bestätigen. Die neue Verordnung wird anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht und soll dann nach fünf Jahren voll gelten.

Die Initiative auf europäischer Ebene läuft parallel zum Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG). Vor dessen Hintergrund richten sich die Träger der Sozialversicherung darauf ein, Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Da beide Prozesse unmittelbar zusammenhängen, sollten sie nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes gemeinsam geplant und ausgeführt werden, um vermeidbare Mehraufwände oder nachträgliche Anpassungen zu vermeiden.

Die Stellungnahme der Deutschen Sozialversicherung finden Sie hier.

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