In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, mit dem grundsätzlich zur Anwendung kommenden Sachleistungsprinzip, gibt es eine Fülle von Sach- und Geldleistungen mit sehr unterschiedlichen Antrags- oder Genehmigungsverfahren, die zum Teil auch über die Leistungserbringenden abgewickelt werden oder diese einbeziehen. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes wäre die Beantragung sämtlicher Leistungen über das digitale Zugangstor daher nicht sachgerecht gewesen. Auch waren die von der Europäischen Kommission vorgesehen Mittel für die umfangreiche Übersetzung von Informationen und Unterstützungsangeboten ins Englische aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung unzureichend.
Wie geht es weiter?
Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Entwurf nach der Sommerpause offiziell bestätigen. Die neue Verordnung wird anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht und soll dann nach fünf Jahren voll gelten.
Die Initiative auf europäischer Ebene läuft parallel zum Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG). Vor dessen Hintergrund richten sich die Träger der Sozialversicherung darauf ein, Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Da beide Prozesse unmittelbar zusammenhängen, sollten sie nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes gemeinsam geplant und ausgeführt werden, um vermeidbare Mehraufwände oder nachträgliche Anpassungen zu vermeiden.
Die Stellungnahme der Deutschen Sozialversicherung finden Sie hier.