Gemeinsame Methoden entwickeln, eigene Bewertungen ermöglichen
Ein wesentlicher Schritt zur intensiveren EU-Kooperation ist, einen Konsens über die prozessuale Ausgestaltung des Bewertungsprozesses und die zugrundeliegende Methodik zu erzielen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bewertungsergebnisse von den nationalen HTA-Organisationen sinnvoll verwendet werden können. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen muss eine zukünftige EU-Verordnung auf die wissenschaftlichen Kriterien der evidenzbasierten Medizin verweisen. Zu einer schrittweisen und friktionsarmen Weiterentwicklung der EU-Kooperation gehört auch, dass die nationalen HTA-Organisationen selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie die Bewertungsergebnisse von europäischer Ebene übernehmen und welche eigenen Bewertungen oder zusätzlichen Informationen sie benötigen.
Europäisches Parlament gibt positive Impulse
Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird diesen Anforderungen bislang nicht gerecht. Das findet auch die Berichterstatterin im Europäischen Parlament, die Spanierin Soledad Cabezón Ruiz. Sie schlägt vor, den HTA-Organisationen mehr Flexibilität bei der Übernahme von Bewertungsberichten zu geben. Auch sollen sie zusätzliche Bewertungen vornehmen dürfen, wenn dies im nationalen Kontext notwendig ist. Das Europäische Parlament wird in den kommenden Monaten seine Positionen festlegen und dann mit dem Gesundheitsministerrat in Verhandlungen treten.
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