Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

Sozialpsychiatrische Versorgung: höhere Vergütung ab 2019

September 2018

Nach über anderthalbjährigen Beratungen haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 4. Juli 2018 auf die Anpassung der Vergütung im Rahmen der Sozialpsychiatrievereinbarung verständigt. Diese Vereinbarung regelt als Anlage 11 des Bundesmantelvertrags Ärzte die sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

Als Ergebnis der Einigung beträgt die Vergütung je Patientin/Patient und Quartal ab dem 1. Januar 2019 186 EUR, was einer Steigerung von 14,1 Prozent entspricht. Auf Grundlage der Sozialpsychiatrievereinbarung finanzieren die Krankenkassen die interdisziplinäre sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen und stellen hierfür eine zusätzliche Vergütung für nichtärztliche Heilberufe in Arztpraxen bereit.

Eine Psychiaterin spricht mit einer Patientin

Die Vereinbarung existiert bundesweit seit dem 1. Januar 2009. Seit ihrer Einführung wurden die Vergütungen nicht mehr angepasst.

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