Sozialpsychiatrie-Vereinbarung
Sozialpsychiatrische Versorgung: höhere Vergütung ab 2019
Nach über anderthalbjährigen Beratungen haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 4. Juli 2018 auf die Anpassung der Vergütung im Rahmen der Sozialpsychiatrievereinbarung verständigt. Diese Vereinbarung regelt als Anlage 11 des Bundesmantelvertrags Ärzte die sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen.